Probezeit begleitetes Fahren?
Hi, ich frage, weil ich es grad irgendwie nicht blicke. Ich hab meinen Führerschein mit 17 gemacht und hatte dann 5 Monate bis zu meinem 18ten Geburtstag begleitetes Fahren. Fängt die Probezeit dann an dem Tag an oder an dem wo ich 18/bzw wo mein Führerschein ausgestellt wurde? Und wieso sagen alle Leute immer Probezeit ist erst mit 21 rum? Das ist doch quatsch oder nicht?
2 Antworten
Die Probezeit beginnt zu dem Datum, zu dem dir die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Das ist das händisch eingetragene Datum hinten im Feld 14 bzw. im Feld 10. Ab da sind es zwei Jahre Probezeit. Müsste also vorbei sein wenn du 19 Jahre und 7 Monate alt bist.
Das mit den 21 Jahren betrifft die 0,0 Promille Grenze. Man hat bis zum 21. Geburtstag die 0,0 Promille einzuhalten, auch wenn die Probezeit schon früher vorbei ist. Wenn die Probezeit länger geht, hat man die 0,0 Promille bis zum Ende der Probezeit.
Ja.
Schau' auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 10, da steht das Datum zu welchem dir die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erteilt wurde. Ab dann sind es 2 Jahre Probezeit.
Habe keine Spalte 10. Ist das bei den neuen Führerscheinen evtl anders?
Die Probezeit und das begleitete Fahren, fangen zu genau derselben Zeit an.
Deine Probezeit beginnt ab dem Tag wo du deinen Führerschein ausgestellt bekommen hast. Dh. zum Beispiel beim Roller wenn du diesen mit 15 hast. ist die Probezeit nach 2 Jahren mit 17 zu ende. In deinem Fall guck einfach auf deinen Führerschein hinten (Oder bei BF17 auf das Kärtchen irgendwo), welches Datum draufsteht. Rechne 2 Jahre drauf und ab da ist deine Probezeit vorbei.
Naja also mein ne Fahrbescheinigung für begleitetes Fahren war halt im März und mein RICHTIGER Führerschein wurde im Juli ausgestellt. Deswegen weiß ich nicht wo ich jetzt gucken soll.
Guck auf die Fahrbescheinigung, die zählt. Dieser zählt bereits war bei mir auch so.
Aber ist die Fahrerlaubnis auch schon das begleitende fahren Ding?