Kann man Wasser und Heizung bei nicht bezahlen der Miete abstellen?

Hallo, und zwar liegt folgendes Problem vor. Bei mir im Haus ist jemand eingezogen der ab Tag eins keine Miete bezahlt und nun seid 4 Monaten keinen Cent. Mein Vermieter hat ihr jetzt die 3 Kündigung vom Anwalt gegeben diese sagt das sie bis zum 29.02 ausgezogen sein soll. Sie hat aber auf keines der Schreiben reagiert und macht auch keine Anstalten aus zu ziehen. Hier ist es so das der Vermieter die Heizung und Wasser und alle Nebenkosten selbst trägt bis auf strom.

Nun ist die Frage, da das Mietverhältnis ja jetzt zum 29.02.2020 endet und es dann über in eine räumungsklage geht, ob er ihr die Warmwasser Versorgung abstellen kann und auch die Heizung. Denn ab da besteht ja rein rechtlich kein Mietverhältnis mehr, womit der Vermieter nicht mehr in der Verpflichtung ist ihr das zu stellen.

Da sie aber ein kleines Mädchen hat, weiß ich nicht wie sich das verhält. Ich finde es sehr verantwortungslos wie sie agiert und auch keinerlei Reaktion zeigt. Und das ist jetzt schon mehrfach der Fall gewesen das sie das macht, einziehen kein Geld bezahlen und es darauf ankommen lassen.

Müsste man diese Situation nicht auch dem Jugendamt melden? Auch die Wohnung ist voller Müll und es wird in der Wohnung geraucht. Jeden Tag gehen mehrere verschiedene Männer ein und aus, auch wenn das Kind zuhause ist.

Ich fühle mich wirklich sehr schlecht dabei mir das jeden Tag an zu schauen und den Mund zu halten.

Danke euch schonmal für die Antworten.

mietschulden, Mietrecht Kündigung
Wohnungsgenossenschaft zickt rum?

Hallo!
Vl. hat jemand Erfahrung mit dem Thema.

Meine Freundin möchte aus ihrer Genossenschaftswohnung ausziehen und zu mir ziehen. Nun ist die Wohnung eigentlich schon einige Monate leer, aber wir haben uns bis November Zeit gelassen um nichts voreilig zu entscheiden. Am 18. November kündigte sie das Mietverhältnis schriftlich. 3 Monate Kündigungsfrist.
Nun passierte aber nichts, ausser dass ne Kündigungsbestätigung eintraf. Beim derzeitigen Wohnungsmarkt, ists schon etwas ungewöhnlich, dass sich bei einer 40m2 Wohnung um 300 Euro im Monat nicht sofort ne Liste an Interessenten ankommt.

Wir hofften zuerst, dass sich eben gleich per 1.12 was ergibt und sie sich die Miete auch schon für Dezember sparen kann. Ende November hat sie nochmal bei der Genossenschaft angerufen. Dort tat man so, als gäbs keinen Interessenten bisher. 2 Tage später dann aber offensichtlich doch :D Genau nach Monatsersten eben.

Meine Freundin machte sich mit der Interessentin einen Termin aus und wir verhandelten sie Ablöse für die Einrichtung. Die Interessentin wollte dann gleich einziehen, da die Wohnung ja zur Übergabe bereit wäre und es sich ja eigentlich um einen Leerstand handelt. Dazu vereinbarten wir, dass sie meiner Freundin 50% der Miete für Dezember bar bezahlt. (Diese wurde ja von meiner Freundin für Dezember schon abgebucht). Heute Morgen hatte die Interessentin dann einen Termin bei der Genossenschaft für die restlichen Details. Doch dann kams ganz dick. Die Genossenschaft drehte völlig auf und meinte, eine Übergabe sei normalerweise nur mit 1. des Monats möglich und eine Übergabe heute (18:00) sei überhaupt nicht möglich. Denn, Zitat "Wir arbeiten ja nicht immer".

Prinzipiell war die Auskunft, dass Übergaben nur bis 16:00 möglich wären. Für eine voll berufstätige Person absolut unmöglich und nur mit einem Urlaubstag zu machen.

Kurz nach diesem wirklich derben Telefonat und einer wie wild aufgebrachten Genossenschaftsmitarbeiterin, meldete diese sich doch nochmals und bot WIDERWILLIGST am Donnerstag einen Termin um 17:00 an. Später auf keinen Fall. Auch dieser wird schwer möglich einzuhalten sein, da meine Freundin bei einer Zeitung arbeitet und nicht einfach so abhauen kann.

Wie erwähnt. Die Wohnung wurde für Dezember schon bezahlt. Alles ist bereit zur Übergabe und gereinigt. Kann es der Genossenschaft nicht scheißegal sein, wann jemand neues einzieht?

Theoretisch könnte uns nämlich die Interessentin nun abspringen und wir warten wieder. Wenns ganz blöd hergeht, zahlt meine Freundin nochmal Miete. Kanns das wirklich sein? Rechtlich finde ich im Mietvertrag keine Hinweise, dass so eine Übergabe nicht möglich sein sollte. Ist dieses Verhalten tatsächlich rein auf die Unfähigkeit dieser Teilzeit-Beamten zurückzuführen?

Miete, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Genossenschaft, genossenschaftswohnung, Mietrecht Kündigung
Wer muss kosten für Dachrinnenreinigung tragen?

Hallo,

Wir wohnen seit 1 1/2 Jahren in einer Dachgeschosswohnung, der Vermieter wohnt direkt neben uns und sonst noch 2 andere Mieter.

Wir haben schnell gemerkt, dass wir nicht ganz grün werden mit dem Vermieter und waren ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche. Ein Hauptthema ist, dass ich Schwanger war als wir eingezogen sind und natürlich nicht Raucher war! Aber nach der Schwangerschaft hab ich doofweise wieder angefangen... ich Rauche auf unserem Mini Balkon mit geschlossener Tür, also es zieht kein Rauch in die Wohnung. Nun hatte der Vermieter mich wohl mal gesehen, seitdem hat er mich auf dem Kiecker...er wollte mir verbieten auf dem Balkon zu rauchen und auf dem Grundstück... ich habe mich aber belesen und ihm ruhig erklärt, dass er sowas nicht verbieten kann, wenn es ihn so sehr stört würde ich sonst auch vor die Haustür gehen, aber das wollte er auch nicht. Auf meinem Balkon hab ich einen Aschenbecher, den ich jeden Tag leer mache, einmal waren aber Freunde bei uns und die haben die Zigaretten Runtergeschnipst... als ich das bemerkt habe, hab ich natürlich gleich gesagt das wir einen Aschenbecher haben und die Kippen darein gehören! Nun ist die Wohnung zum 31.12.19 gekündigt und der Vermieter hat heute die Regenrinne sauber gemacht, dort hat er 4 Kippen gefunden... er meint nun er lässt eine Reinigungsfirma kommen und die müssen die Rinne UND das Dach auf unsere Kosten sauber machen. Müssen tatsächlich wir für die Reinigung aufkommen? Es ist haufenweise Laub und schmodder in der Rinne lediglich die 4 Kippen von unseren Freunden! Ich hatte ihm auch angeboten, dass wir sonst die Rinne reinigen... aber das will er nicht!

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietkaution, Mietvertrag, Mietrecht Kündigung
Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.

Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.

Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.

Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.

Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.

Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung

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