Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen.

Wir sind letztes Jahr im September in unsere derzeitige Wohnung eingezogen. Aus persönlichen Gründen müssen wir Ende Juni ausziehen und möchten jetzt kündigen um die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.

Unser Vermieter hat bei Wohnungsübergabe seine Version des Mietvertrages handschriftlich ergänzt mit dem Zusatz, dass wir frühestens vor Ablauf von 12 Monaten kündigen können. Er hat uns die Ergänzung nur gezeigt, in unserem Vertrag steht sie nicht und deswegen ist sie meiner Meinung nach auch nicht rechtskräftig, richtig?

Könnte mir jemand den Paragraf im BGB bzw. Mietrecht nennen, der Änderungen im Mietvertrag regelt, so dass ich mich darauf berufen kann. Besten Dank und einen schönen Sonntag.

Viele Grüße