Katzenhaltung und "Überbelegung" Begründung genug zur Kündigung (Mietrecht)?

Guten Abend,

nach langem widme ich mich wieder mit einer Frage an euch, die mir bereits seit knapp einem Jahr viele Sorgen bereitet. Es tut mir im Vorfeld für den langen Text schon einmal leid.

Es ist so, dass ich letztes Jahr am 1.03.21 in meine erste Wohnung (1 Zimmer/30m²/Strom & Internet zahle ich selbst) eingezogen bin. Im Mietvertrag ist es geregelt, dass ich den Vermieter je nach Art und Größe meines Haustiers informieren muss. Übergangsweise verweilte eine Katze bei mir, die bis dahin nicht meine eigene war. Er sah sie, bevor ich ihn informierte und mahnte mich ab, sowie er mir immer wieder (letztlich durch einen Anwalt) Fristen setzte, bis wann ich meine Katze abzugeben habe mit der Begründung, ihn nicht informiert zu haben und dass die Wohnung für mich und die Katze zu klein sei. Später informierte ich ihn, dass ich die Katze nun adoptiert habe. Ich hatte ein paar Telefonate mit einer Anwältin, die mir Mut machte indem sie abstritt, dass er Recht habe. Die Katze verkratzt keine Türen und verliert auch nirgends Haare, da sie eine ruhige Wohnungskatze ist, die nichts anderes gewöhnt ist. Sie zählt doch zu größeren Kleintieren oder? Ist eine Genehmigung sofort bzw überhaupt nötig?

Eine Weile war Ruhe, bis er es auf meine Freundin abgesehen hatte, die (wirklich sehr selten) ihren Hund (Chihuahua) dabei hat. Zu ihrer Arbeit hat sie von sich aus einen langen Anfahrtsweg, der besonders bei der Witterung der letzten Monate erschwert zu fahren war. Irgendwann fragte mich mein Vermieter, ob sie bei mir wohnen würde, was wir beide verneinten. Tut sie nicht, denn ich bin ebenso oft an Wochenenden bei ihr (und dusche dort genauso oft wie sie bei mir). All ihre Kleidung und Möbel sind auch in ihrem Elternhaus und wir sind immer zusammen bei mir, sie hat keinen Schlüssel.

Nun kam Freitag die zweite Abmahnung, erneut wegen der Katzenhaltung und wegen "Überbelegung". Er drohte mir nun endgültig mit der fristlosen Kündigung durch seinen Anwalt und das Beste: Rückzahlung von Miete für die letzten 3 Monate: 120 Euro + 40 Euro zusätzlich ab jetzt für jeden Monat. Einmal hatte ich mich ausgeschlossen und er dafür 25 Euro verlangt, die ich nicht bezahlte, weil meine Anwältin wieder vom Gegenteil davon überzeugt war. Mieterhöhungen gabs auch schon zwei. 2x 10 Euro. 1. wegen hohem Verbrauch (Sommerzeit) und eine ohne Grund.

Die Klingel funktioniert seit Monaten nicht, aber das interessiert ihn nicht. Persönlich schafft er nicht mal den Augenkontakt aber über das Papier, auf das ich seit Monaten nicht mehr antworte, lässt er seine dicken Nüsse raushängen. Tut mir leid für meine Wortwahl, ich bin immer nett gewesen, aber für mich ist das ein Unmensch.

Vielleicht kann mich jemand von euch beruhigen, dass es okay ist eine Freundin und eine friedliche Hauskatze zu haben ohne monatelang von einem Tyrann belagert zu werden.

Ich bin wirklich verzweifelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ldz

Abmahnung, Mietrecht Kündigung
Fristgerechte Kündigung wegen Störung des Hausfriedens wirksam?

Liebe Community,

meine Wohnung wurde mir fristgerecht gekündigt zum 30.04., das schreiben ist vom 01.02. Grund dafür ist die wiederholte Störung des Hausfriedens. In der Kündigung wurde ich nicht darauf hingewiesen Wiedersprechen zu können, das schreiben war jedoch unterschrieben. Die Kündigung wurde per Einschreiben zugestellt. zusätzlich wird mir nicht die Mieterauskunft für das Amt zugestellt von meinem Vermieter, mit dem Hinweis, ich solle erst den Erhalt der Kündigung bestätigen (Er hat doch eh die Bestätigung durch das Einschreiben? Ohne Mieterauskunft kann ich kein ALG beantragen)

Zu mir: Ich bin seit 2 Monaten arbeitslos und suche nach Jobs im ganzen Bundesgebiet, bedeutet ein Auszug zum 30.04 würde für mich ggf. einen Zwischenumzug bedeuten. Eine Wohnung in meiner Stadt zu finden ist schwer. Nachweislich habe ich schon nach Wohnungen gesucht, auch nach welchen in denen sich meine Wohnsituation verschlechtern würde (aktuell: 24qm;420€ warm ohne Strom).

Zum Hintergrund:

Die Störungen traten durch den Besuch meiner Freundin auf. Diese leidet an mehreren gravierenden psychischen Erkrankung. Diese Erkrankung äußert sich auch in verbaler Form, sprich..sie schreit. Grund der Streits ist eine Verunsicherung im Bereich Vertrauen, welches sie aus ihrer Kindheit auf mich überträgt. Dabei geht es um das Thema Betrug, Pädophilie und zahlreiche weitere Faktoren. Dies dürften auch meine Nachbarn aufgrund der Lautstärke mitbekommen haben. Verschlimmert wurde die Situation dadurch, dass ein Zettel in unserem Flur aufgehängt wurde indem ich mitunter aufgefordert wurde meinen "Schwanz" bei mir zu halten. Dies hat ihre Psychose verstärkt, weil sie nun annahm meine Nachbarn würden von einem geheimen Doppelleben mitbekommen. Die Streits gingen teils soweit das von Nachbarn die Polizei gerufen wurde. Diese kam 2 mal, die Sachlage wurde beide male erläutert und die Beamten haben keine weiteren Maßnahmen vorgenommen, da die Beamten über Ihre Krankheit und über den Zettel der Nachbarn informiert waren. Da die Polizei nur 2 mal erschienen ist, nehme ich an, dass Sie bei weiteren Anrufen die Situation einschätzen konnten und deswegen von einem Eingreifen abgesehen haben. Nun stellt es sich doch so dar, dass sie für ihre Erkrankung nichts kann und sich auch in Behandlung befindet. Somit fällt es auch mir schwer diese Handlungen zu unterlassen bzw. wie ich aufgefordert wurde für Besserung zu sorgen, zumal die Nachbarn wissentlich, oder nicht provokativ gehandelt haben. Sie hat natürlich auch eine Wohnung, in welcher wir uns auch aufhalten. Ein permanentes dort leben um bei meiner Freundin zu sein ist mir leider nicht möglich, somit muss es mir doch gestattet sein sie auch mit zu mir zu nehmen?

Meine Fragen:

Liegt ein Formfehler vor, da keine Widerrufsbelehrung vorliegt?

Darf mir wegen Störung gekündigt werden, wenn meine Nachbarn es verschlimmert haben?

Gilt wegen dem Zwischenumzug eine Härtefallregelung?

Recht, Mietrecht Kündigung
Wer ist nach Tod des Mieters für Wohnungsauflösung zuständig?

Ein Vermieter wurde vom Neffen des langjährigen Mieters (verwitwet, kinderlos) telefonisch über dessen Tod informiert. Er teilte dem Vermieter gleichzeitig mit, er würde die Wohnung bis Ende des Folgemonats durch ein Entrümpelungsunternehmen geräumt und besenrein übergeben. Persönliche Dinge (Wertgegenstände?) würde er die nächsten Tage aus der Wohnung entfernen. Die erbetene schriftliche Kündigung verschickte er jedoch erst in der Mitte des Folgemonats und bat um Kündigungsbestätigung.

Der Vermieter erklärte sich bereit den Neffen am Monatsende aus dem Mietvertrag zu entlassen, auf dreimonatiges Kündigungsrecht zu verzichten und zügig auf eigene Kosten die Renovierung zu übernehmen sofern Besichtigungsterminen mit Interessenten nichts im Wege steht. Der Neffe erwartet jedoch, dass die uralte Küche für 600.- EUR abgelöst wird, was der Vermieter verweigert. Daraufhin teilt der Neffe mit, dass er den Schlüssel im Anschluss an die Entrümpelung nur dann zurückgebe, wenn der Vermieter 600.- EUR auf das Konto des Verstorbenen überweise, da die Begräbniskosten und Entrümpelungskosten den Nachlass des Mieters übersteigen würden.

Falls der Vermieter damit nicht einverstanden sei, liefe das Mietverhältnis "nach Überprüfung der Rechtslage" drei Monate weiter und der Vermieter müsste die Wohnung auf eigene Kosten entrümpeln.

Muss sich der Vermieter darauf einlassen, zumal sich der Neffe durch sein Verhalten als Berechtigter bzw. Erbe ausgegeben hat und die Wohnung bereits nach Dokumenten und Wertgegenständen durchsucht hat?

Ist es nicht so, dass er durch sein Verhalten das Erbe angenommen hat, wodurch der Vermieter kein Pfandrecht aus dem Nachlass des Mieters geltend machen kann?

Recht, Erbe, Erbe ausschlagen, Mietrecht Kündigung, Wirtschaft und Finanzen
Ist das schon strafbar?

Hallo :)

Erstmal Entschuldigung für den langen Text :(.

Ich bin vor 7 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen.

Nun will mein Ex - Vermieter Schadensersatz in Höhe von 4.000€ haben, trotz abgelaufener Verjährungsfrist.

Er pochte darauf ,dass meine Versicherung ja eh zahlt (was sie nicht tut).

Ich fragte mehrfach nach Rechnungen der Handwerker, jedoch will mir niemand eine zukommen lassen.

Ich solle aber alleine für Malerarbeiten 1.500€ zahlen 🤨. ( Habe natürlich vor Übergabe alles hell gestrichen ).

Zudem hat er bereits 3 fremden Leuten meine Nummer gegeben , ohne meine Erlaubnis.

Auf die Frage , wer die Personen sind, kam keine Antwort.

Die alte Wohnung war extrem hellhörig, man hat jedes Gespräch der Obermieter mitbekommen.

Ich hatte leider sehr laute Obermieter, die prinzipiell die Nacht zum Tag gemacht haben , sodass schlafen fast jede Nacht unmöglich war.

Das wusste der Vermieter auch.

Ich habe also gekündigt und auf eBay Kleinanzeigen eine Anzeige aufgeben, wo ich eine nicht hellhörige Wohnung mit ruhigen Nachbarn suche.

Und genau auf diese Anzeige hat mich natürlich ausgerechnet meine alte Hausverwaltung angeschrieben, sie haben solch eine Wohnung .

Natürlich wusste sie nicht , dass ich das selber bin.

Sprich , die Hausverwaltung wusste , dass es in dem Haus erhebliche Probleme mit Lärmbelästigung und Hellhorigkeit gab und bieten so jemanden eine angeblich ruhige Wohnung an....

Nun meine Frage:

Hat der Vermieter sich mit dem Verhalten bereits strafbar gemacht ?

Wegen versuchten Versicherungsbetrug, Betrug ( mit vorsätzlicher Körperverletzung wegen erheblichen Schlafmangel ect. ) und Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien ?

Danke für eure Antworten :)

Mietrecht Kündigung, Vermieterin

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mietrecht Kündigung