Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch
Mängel Brief vom Schornsteinfeger...?

hallo,

gestern war der Schornsteinfeger bei uns. Er hat normal seine Arbeit getan und danach noch den Holzofen begutachtet. Dabei hat er mich gefragt wie wir diesen betreiben. Habe ihm dies erklärt und habe von Ihm auch gesagt bekommen das wir das vollkommen richtig handhaben. Dann wurde von Ihm noch das Holz mit einem Feuchtigkeitsmesser geprüft, auch dies wurde von Ihm als - Trocken - betitelt. Somit war für mich die Sache erledigt.

Heute lag ein Brief im Briefkasten von Ihm mit folgendem Inhalt:

Mängel: An Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken (SchfG § 13 Abs. 1 Ziffer 3 [BGBl. l S. 1634] u.a.m) (<- hab ich ergoogelt, aber komm mit der erklärung nicht so recht weiter)

Darunter in einem weißen Feld steht dann : Hinweis für den Feuerstättenbetreiber (da folgt eine erklärung wie man mit Holz zu heizen hat, Verbrennungsluft reglelung, Holz tockenheit etc.)

Ich habe ihm auch angerufen und wollte wissen wieso wir das bekommen haben, da ja bei der Prüfung alles Ok war und welche Mengel denn da jetzt genau sein sollen. Ich bekam nur als Antwort das sei ein Standartschreiben und ich soll es zu den Akten legen. Jedoch haben wir noch nie ein solches Standartschreiben erhalten und wissen nun nicht ob wir überhaupt reagieren sollen.

Evtl. ist hier ja ein netter Schornsteinfeger oder User und kann mir erklären was das zu bedeuten hat.. dankeschön

Mietwohnung, Mietrecht, Kamin, Holzheizung, Mangel, Schornsteinfeger
Mahnung nach Mietminderung

Folgender Fall:

Ich bewohne nun seit Juni eine Wohnung, im Laufe der Zeit stellten sich div. heraus: - Fenster schließt nicht richtig oder nur schwer -> Luft strömt durch -> Heizkosten enorm, Wohnung trotzdem ständig kalt - Steckdose in der Küche defekt, Folge: Elektrogeräte wie Herd, usw. können nicht angeschlossen werden - Boden (Laminat) wahrsch. nicht isoliert, an der Wand entlang wachsen aus dem Boden grüne Äste/Pflanzen (IN der Wohnung!) - Wassertemperatur der Dusche wechselt ständig von brühend heiß zu eiskalt, unabhängig von der Einstellung der Temperatur am Regler des Wasserhahns - die Heizung bei Betrieb knackt im Sekundentakt (trotz Entlüftung) - ständig laute Musik aus anderen Wohnungen des Hauses auch nach 22 Uhr (trotz mehrmaliger persönlicher Beschwerde beim Mieter und später folgender Abmahnung durch den Vermieter)

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals persönlich auf die Mängel hingewiesen und gefordert, dass diese behoben werden. Nachdem ewig keine Reaktion kam, habe ich ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, alle Mängel aufgelistet usw. Meine Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen, jedoch muss ich bzw. mein Freund zusätzlich "aus eigener Tasche" ca. 60 Euro an den Vermieter zahlen, da ich meinen Freund später in meine Wohnung aufgenommen habe (Nebenkostenaufschlag).

Da bis heute kein einziger Mangel behoben ist, und der Vemieter mir auch nicht mitgeteilt hat, wie er betrefflich der Behebung vorgehen will (Zeitpunkt usw.), habe ich die 60 Euro NK-Aufschlag für den aktuellen Monat einbehalten, als Mietminderung, über die eigentliche Miete habe ich ja so keine Verfügung, da direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. (Ein Termin beim Amt ist der nächste Schritt) Ich habe den Vermieter mündlich und schriftlich darüber in Kenntniss gesetzt, dass ich die 60 Euro nicht gezahlt habe, da bis heute kein einziger Mangel behoben ist und das Geld auch solange monatlich einbehalten werde, bis etwas geschieht. (Mietminderung)

Der Vermieter droht mir nun mit Inkassounternehmen und einem Verbot des Aufenthaltes meines Freundes bei mir (da entsprechender NK-Aufschlag nicht gezahlt wird). Ich soll also schnellstmöglich diese 60 Euro zahlen, sonst darf ich mich mit Inkassounternehmen auseinandersetzen.

Meine Frage: Darf er mir einfach so ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen? Durfte ich Miete mindern? WAS kann ich jetzt als nächsten Schritt gegen den Vermieter tun??

Danke für eure Antworten

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mangel
Sofagarnitur reißt nach 3 Jahren an den Nähten auf und es löst sich die obere Materialschicht ab

Hallo,

ich und mein Mann haben uns im April 2009 eine beige Sofagarnitur (Flockstoff/ Microfaser? sieht aus wie veloursleder) von Ca....-Polstermöbel gekauft. Nach etwa einem halben Jahr bildeten sich dunkle Schatten auf den Sitzflächen. Als Antwort bekam ich von Ca....-Polstermöbel das dies "normal" sei und dies Sitzspiegel seien. Etwa 2 Jahre nachdem wir die Sofagarnitur hatten, entstand zwischen den Sitzkissen Risse. Im Mai dieses Jahres reinigte ich die Sofagarnitur und stellte fest das diese Risse immer größer werden und die obere Schicht des Materials des Sofas sich ablöst und die Löcher der Nähte größer werden/aufreißen. Ich habe mich jetzt 2x an den Händler gewannt und dieser an den Hersteller, immer mit einer Ausrede(Abnutzung, Beanspruchung/Wassereinwirkung)! Muss ich das so hin nehmen? Wir dachten wir kaufen von einem Hersteller aus Deutschland und einem guten Händler damit wir länger etwas von dieser Sofagarnitur haben...Was kann ich machen? Habe ich überhaupt eine Möglichkeit? Der Hersteller ist nicht sehr Kundenorientiert. Hat mir sein Reinigungsmittel für die Sofagarnitur empfohlen (wie der Hersteller meint liegt dieser Qualitätsverlust des Stoffes daran weil ich nicht sein Reinigungsprodukt verwendet habe!)Ich habe den Hersteller eine direkte Anfrage nach diesem Reinigungsmittel gesendet...aber geantwortet hat er nicht!) Ich habe die Sofagarnitur abgesaugt und wenn mit einem feuchten Tuch (extrem ausgedrückt) abgewischt und dadurch entstehen solche Mängel?! Ich bin verunsichert ob ich mich an die Verbraucherzentrale wenden sollte oder nicht...was meint IHR? Vielen dank ... ...

Möbel, Recht, Garantie, Mangel, Verbraucherrecht
Haltung von Vögeln auf dem Balkon - Mietrecht

Ein Mieter hat eine Vogelvoliere mit einem oder mehreren Vögeln (es geht nicht um Anzahl/Größe etc.). Der Mieter stellt, wenn das Wetter schön ist, seine Voliere auf den Balkon, um den Tieren etwas gutes zu tun.

Nun beschwert sich ein darunter wohnender Mieter bei der Hausverwaltung, dass er ständig Vogelfutter, Federn und Holzteile (wahrscheinlich abgeknabbertes von den Stangen) auf seinem Balkon und in den Blumenkästen zu liegen hat und fordert, dass dies ein Ende nimmt.

Nochmal: die Vögel stehen nicht durchgängig das ganze Jahr bzw. den ganzen Tag draußen, nur wenn die Temperaturen und das Wetter dies zulässt.

Was kann man hier als Vermieter tun, bzw. muss man überhaupt was tun? Vögel gehören zu den Kleintieren und sind daher erlaubt (und mir würde es auch nicht einfallen, dem Mieter diese aufgrund solcher Kleinigkeiten zu verbieten). Aber kann man die Nutzung des Balkons einschränken? Oder gilt hier: kein erheblicher Mangel -> kein Handlungsbedarf? Ein anderer (auch darunter wohnender Mieter) sagt z.B. dass er das auch auf seinem Balkon hat, aber es nun keinen Unterschied macht, ob er Blätter, Tannennadeln oder Vogelfutter auffegt und ihn das daher auch nicht stört. Außerdem kann nich mir nicht vorstellen, dass das so viel sein soll.

Auf eine Art verstehe ich den beschwerdeführenden Mieter, denn ich würde mich auch fragen, ob ich den durch andere Personen verursachten "Dreck" dulden muss. Auf der anderen Art denk ich mir aber, mit was für ein, entschuldigung, "Scheiß" einen die Mieter wiedermal beschäftigen müssen.

Vielleicht hat auch jemand Rat wie man unter den Mietern vermitteln kann, denn wenn ich zu den Leuten sage "Pech gehabt" (natürlich durch die Blume ;)) weiß ich, dass die sich weiter aufregen werden und dann vielleicht das nächste mal über das Zwitschern meckern....

Miete, Vögel, Mietrecht, Vermieter, Beschwerde, Mangel

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