Kann mein Vermieter mir Sachbeschädigung unterstellen und mir die Wohnung kündigen

Mein Vermieter hat vor ca. 2 Jahren das Mehrfamilienhaus vom Vorbesitzer gekauft. Dieses Haus hat sehr viele Mängel in den einzelnen Wohnungen die der Vorbesitzer dem jetzigen Besitzer höchstwahrscheinlich verschwiegen hat. Nun kommen immer mehr Mängel ans Tageslicht um die sich der jetzige Besitzer ja kümmern muß. Dieses Haus ist 1972 gebaut worden nur mal so zur Info. In der Zwischenzeit ist an meiner Heiztherme ein Defekt gewesen worauf ich eine neue installiert bekam. Dieser Defekt kam aus heiterem Himmel während ich unter der Dusche stand. Letztes Jahr ging ein Scharnier an meinem Wohnzimmerfenster kaputt wg. Abnutzung. So das ich es nicht mehr schließen konnte. Also bekam ich dieses nach Wochen endlich auch repariert. Dann war Ruhe bis an Ostern. Am Ostermontag ist die Hebeanlage, die für die Kellerwohnungen zuständig ist, endgültig kaputt gegangen. Diese wurde in den vergangen Jahren immer wieder nur geflickt (weil es günstiger ist). Am Osterdienstag wurde eine neue Hebeanlage installiert. Letzte Woche bekam ich einen Brief von meinem Vermieter in dem er von mir verlangt das ich die Hebeanlage bezahlen soll. Kosten 4,5 Tausend Euro. Diesem Brief habe ich sofort widersprochen und sendete diesen mit Einschreiben u. Rückschein. Bis heute habe ich noch keine Bestätigung das der Vermieter den Brief bekommen hat. Also noch keine Antwort drauf. Heute bekam ich wiederrum einen Brief von ihm in dem er mir mitteilte das er rund 10.000 Euro schon in meine Wohnung investiert hat und er sich vorbehält mir fristlos zu kündigen. Diese ganzen Mängel sind auf Abnutzung zurück zu führen. Was soll ich tun????????????????? Ich bitte euch wirklich mir keine dummen Kommentare zu senden sondern nur hilfreiche. Vielen lieben Dank im voraus.

Wohnung, Mangel
Rechtslage Privatverkauf Kleidung Kleiderkreisel?

Hallo, ich mach es mal kurz:

Ich habe ein Top für insgesamt 15 Euro verkauft, davon 2,40 Euro Versandkosten, da ich es dummerweise als Päckchen verschickt habe. Aber Die Käuferin hätte so oder so 15 bezahlt, nun ist mir halt weniger davon geblieben.

Nun beanstandet besagte Käuferin, es seien Fussel am Top. Ich bin mir leider nicht sicher ob es stimmt, jedenfalls habe ich es extra gewaschen vorher, da es länger im Schrank lag.

Meine erste Frage ist, ob Fussel nach Definition eigentlich ein Mangel an einem Top sind (gemeint ist kein Peeling, sondern Fussel eines anderen Stoffes am Top), oder ob man mit Fusseln an Textilie als Käufer nicht rechnen muss, da sowas natürlich ist (je nach Stoffverhalten ziehen einige Stoffe eben schneller Fussel an, wer kennts nicht).

Hätte ich sowas beim Verkauf angeben müssen? Mir war das Problem nämlich nicht bewusst!

Zweite Frage ist, wenn ich das Geld komplett, also 15 Euro zurückerstatte und das Top zurückwill, muss ich dann für den Rückversand aufkommen und falls ja, muss ich mir gefallen lassen, das Käuferin unbedingt versichert verschicken will? Ist ja bekanntlich etwas teurer. Und ich habe das Gefühl das die Käuferin ein Problem mit mir persönlich hat und es sich nicht um Fussel handelt, sondern darum, dass sie nicht in mein Top passt und wütend auf sich ist und mir eins auswischen will mit höhren Rückversandkosten aus Frustration. Aber das ist Mutmaßung und gehört hier nicht her :D.

Kleidung, Versand, Gewährleistung, Mangel, Privatverkauf, Kleiderkreisel
Mängel an Möbeln wieviel Prozent Entschädigung können wir verlangen?

Hallo,

ich habe zwei Fragen die sich um eine Bestellung von Möbeln im Möbelhaus handeln. Als erstes möchte ich den Fall schildern und drunter schreibe ich dann meine Frage. Ich wäre sehr Dankbar wenn uns jemand helfen könnte der sich mit so etwas auskennt, wir tun es leider nicht.

Im September 2014 haben wir in einem Möbelhaus verschiedene Möbel gekauft. Tisch, Stühle 2 Vitrinen, ein Lowboard und eine Anrichte im Wert von 5500 Euro. Die Lieferung wurde uns vor Weihnachten garantiert (auf dem Kaufvertrag steht Lieferzeit: ca 14 Wochen, dass wäre die KW 52 gewesen). Die Lieferung der Schränke und der Stühle erfolgte Ende Januar! der Tisch ist bis heute nicht geliefert, soll aber nächste Woche kommen.

Nach der Lieferung der Schränke, fiel meinem Freund auf, dass erhebliche Mängel an jedem einzelnen Teil der Schränke sind. Sofort machten wir uns ran und fotografierten jeden einzelnen und schrieben detailliert dazu was defekt ist. Das Schreiben ging sofort an das Möbelhaus, per Einschreiben. Nach kurzer Zeit meldete sich ein Aussendienstmitarbeiter vom MH, der kam, schaute sich die Mängel an und sagte uns was mit hoher Wahrscheinlichkeit getauscht wird und das die anderen "kleinen" Mängel eben so wären und dies eventuell über einen Preisnachlass geregelt wird. Wir bekamen einen Brief, dass gewisse Teile getauscht werden. Von einem Preisnachlass keine Rede mehr. Also machte mein Freund sich auf zum MH (einige Fahrtkilometer entfernt) und versuchte die Sache mit jemandem vor Ort zu klären. (Ich muss erwähnen, wenn man anrief,( dass taten wir sehr oft), hiess es immer wir klären dass im Haus und melden uns zurück. Es meldete sich nie jemand). Vor Ort gab es auch keine Einigung. Man erzählte uns, dass man von einigen der Mänge angebl.l nichts wisse, der ADMA habe diese nicht weiter gegeben und unsere Mängelanzeige liege derzeit nicht vor. Mein Freund verschwand mit der Aussage vom MH "Wir versuchen eine Klärung zu finden und melden uns morgen Vormittag bei Ihnen". Das tat dann tatsächlich jemand. Das Angebot vom MH: - größere Mängel werden vom MH beseitigt und die "kleinen" Schäden sollen bleiben, hierfür würden wir einen Preisnachlass von 350,00 Euro bekommen. - für den Tisch, der 11 Wochen!!!! nach vereinbarter Lieferzeit und ca. 6 Wochen später als die anderen Möbel kommt, bekommen wir 50,00 Euro Nachlass. Jetzt meine Fragen: 1) Ist ein Preisnachlass von 350,00 Euro bei dem Aufwand den wir hatten (ständige Telefonate, hin fahren um Klärung zu finden, zuhause sein wegen der Lieferung UND damit Leben müssen das sich kleine Mängel an den Teilen befinden) gerechtfertigt, oder kann man da einen höheren Preisnachlass bei der hohen Summe verlangen? 2) Ein Preisnachlass von 50,00 Euro für einen Lieferverzug von 11 Wochen erscheint uns ebenfalls etwas lächerlich (preis: 900 Euro). Was kann man da machen?

Über schnelle Antworten wäre wir sehr Dankbar!

Möbel, Mangel
Hauskauf, Mängel im Nachhinein

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr uns helfen. Folgende Situation:

Wir haben vor 2 Monaten ein Haus gekauft, es war nur ein Gutachter von der Bank vor Ort wegen Wertermittlung. Ja, ich weiß, wir waren blauäugig und hätten noch einen Baugutachter holen müssen, da haben wir einfach nicht mehr dran gedacht. Das Haus ist so weit auch ok, aber, folgendes ist jetzt bei der Renovierung aufgefallen. 1.: die Elektrik ist nicht an den FI-Schalter angeschlossen. Die Verkäufter sagten uns unter Zeugen, im Rahmen des Anbaus 1998 ist die Elektrik im gesamten Haus erneuert worden. Also geht man auch davon aus, dass diese an den FI-Schalter angeschlossen ist, da sonst sehr gefährlich und in Deutschland ist es ja Pflicht, dies zu machen. 2: Wir haben von der Maklerin eine Flurkarte erhalten, wo alles ok war, sprich, die Grenzen wurden eingehalten. Nach Kauf haben uns die Verkäufer Ihre privaten Hausunterlagen ausgehändigt und da war eine Flurkarte dabei, wo man sieht, dass die Garage des Nachbarn etwas 2 Meter auf unserem Grundstück steht.

Das ist in unseren Augen nicht ok, beides. Zu der Stromsache sagen die Verkäufer, sie wussten davon nichts, haben das Haus so gekauft. Nur sagen wir, sie sind die Verkäufer und müssen ja auch sicher gehen, dass das was sie weitergeben auch so ist und nicht jetzt einfach die Hände heben und sagen, wussten davon nichts, sorry.

Zu Thema zwei, das haben wir noch nicht angesprochen, weil da mit Sicherheit das selbe gesagt wird. Ich habe heute bei unserer Rechtschutz angerufen und mich beraten lassen von einem Anwalt, der sagte, haben bei beiden Punkten keine Chance, Geld zurück zu kriegen, denn wir haben im Notarvertrag die Klausel "Gekauft wie gesehen" unterschrieben, welche besagt, die Verkäufer können für keine auftretenden Schäden oder Fehler haftbar gemacht werden, außer es ist arglistige Täuschung. Das ist bei dem Thema Strom nicht nachweisbar und bei der Sache mit der Katasterkarte steht dann auch Aussage gegen Aussage, dann geht das ganze vor Gericht und meistens sagen diese im Endeffekt, ist das Versäumnis des Käufers, wir hätten zum einen einen Baugutachter nehmen können/müssen um auf Nummer sicher zu gehen, zum anderen hätten wir jederzeit selbst eine Karte beim Katasteramt einfordern können.

Und der Anwalt meinte, wie wollen wir denen nachweisen, dass das mit der Karte arglistige Täuschung war? Er sagt, bei zwei Metern Grundstück, wo da verloren gehen, hätten wir beim Kaufpreis nicht wirklich was gutmachen können und im Nachhinein auch nicht und die Verkäufer sagen dann, sie hätten nicht gewusst, was die Maklerin für eine Karte hatte und weitergegeben hat, da sie sich um diese Unterlagen nicht gekümmert haben.

Tolle Wurst, wir wollen das aber nicht einfach so hinnehmen, habt ihr eine Idee oder ähnliche Erfahrungen, die anders ausgingen? Wenn wir vielleicht wenigstens die Elektrikerrechnung (der muss ja nun kommen, um die Elektrik anzuschließen und abzunehmen) den Verkäufern einreichen können.

LG

Hauskauf, Mangel
Was tun wenn man einen 2 Monate alten Schuh reklamieren möchte aber der online Shop ablehnt?

Ich muss jetzt auch mal hier fragen, da ich nicht weiß wie ich weiter verfahren soll: Ich habe mir vor 3 Monaten (Mitte September) im Kennel und Schmenger Online Shop einen für mein Empfinden hochpreisigen Sneaker für 220€ gekauft. Der Schuh wurde wie alle meine Schuhe und Kleidung pfleglich behandelt und normal getragen. Zwischenzeitlich war ich noch 3 Wochen im Urlaub. In der Zeit wurde der Schuh nie getragen. Anfang Dezember musste ich dann feststellen, dass ein Schuh vorne seitlich ein Loch hat. Es ist keine Druckstelle, keine Naht. Ich habe keine Ahnung wie das Loch da hin gekommen ist. Auch hinten seitlich ist der Schuh schon etwas abgerieben. Ich bin der Meinung, dass dies kein qualitativ guter Schuh sein kann und dass das Material, zumindest vorne beim Loch, fehlerhaft bzw. mangelhaft ist. Ich habe dem Shop Fotos geschickt, worauf mir das Geld nach EIngang des Schuhs gutgeschrieben werden sollte. Als der Schuh wieder beim Online Store war schrieb man mir einen knappen Text, dass SIe mir den Schuh wieder zurücksenden werden, da er einfach nur "stark getragen" wurde und daher kein Fehler vorliege. Es gäbe kein Loch im Schuh! und doch, da ist ein Loch!!! WIe kann ein Schuh nach nur 2 Monaten des gewöhnlichen Tragens als stark getragen deklariert werden? Auf weitere Emails in denen ich mit Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale drohe reagiert der Shop nicht mehr. Was kann ich tun um zu meinem Recht auf Nachbesserung oder Geld zurück zu gelangen? Es kann doch nicht sein, dass ich einen Schuh für 220€ nach 3 Monaten wegschmeißen muss und nichts gegen den Shop unternehmen kann!?!

Schuhe, Online-Shop, Mangel, Reklamation

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