Unfallschaden jetzt gefunden, Fahrzeug vor 2,5 Jahren gekauft. Rechte?

Mein Vater hat mir vor 2,5 Jahren einen Ford Ka Baujahr 1997 mit einer Delle in der Tür gekauft. Ich war vor 1,5 Jahren in der Werkstatt, weil mein Kofferraum nass wurde und die Mitarbeiter haben das Rücklicht ausgebaut, „Matschband“ auf die Karosserie gestrichen und das Modul wieder eingebaut – es war trocken. Nun ist es wieder undicht und ich war bei einem anderen Meister.

Dieser meinte, dass die Hauptursache nicht ein Dichtungsfehler am Rücklicht sei, sondern durch einen Unfallschaden passiert sei (Karosserie von innen verbeult, von Außen kein Schaden sichtbar). Der Schaden würde sich nicht lohnen zu reparieren. Im Vertrag steht wohl die Delle, aber nichts von dem Schaden hinten.

So nun die Frage – kann ich gegenüber dem Autohaus, in dem ich das Fahrzeug gekauft habe Ansprüche geltend machen?

Dafür spräche, dass bei jedem Gebrauchtwagenkauf (in meiner Firma) ein Gutachten erstellt wird, sprich das gemerkt worden sein müsste. Oder? Was könnte ich bekommen, sollte ich im Recht sein (Kaufpreisminderung, weil sich Nachbesserung nicht lohnt und Neulieferung nicht möglich ist)? Bin ich jetzt zu spät, wobei ich diesen Schaden erst jetzt bemerkt habe? Wie kann ich sagen, ob es ein arglistig verschwiegener (bei einem Gutachten ist das so, oder?) oder nur versteckter Mangel (sollte kein Gutachten gemacht worden sein – müssen die Mitarbeiter nicht genug Fachwissen haben, dass sie erkannt hatten, dass es da einen Unfall gab (-> arglistig?)) ist?

Viele Fragen und hoffentlich gute, zahlreiche Antworten.

Herzlichen Dank im Voraus!!!

Auto, Recht, Fahrzeug, Mangel, verschweigen
Welche Möglichkeiten habe ich? (Bettgestell nicht aufbaubar)

Hi Com,

Montag Abend habe ich im Conforama ein Bett gekauft. Habs dann gleich mit nach hause genommen und hingestellt (War schon recht spät). Gestern wollte ich das Teil zusammenbauen, ist ja auch nicht schwer. Leider waren weder Bauanleitung noch Schrauben vorhanden weswegen ich dann schnurrstracks in den Laden spaziert bin

Im Laden fragte man mich ob ich denn wirklich sicher sei das diese Teile fehlen da es eigentlich unmöglich wäre (Schon hier fand ichs etwas frech, wieso sollte ich wegen paar Schrauben, die ich ihrer Meinung schon habe, extra zurückgehen und nochmals welche verlangen?)

Jedenfalls habe ich die Schrauben erhalten, bin zurück nachhause und wollte wieder das Bett montieren. Dann habe ich bemerkt das die Seitenbretter nicht und die vorne bzw. hinten nicht zusammenpassen das die Löcher unterschiedlich gebohrt sind (Bild 1). Ausserdem haben die Befestigungs"Muttern" die ich in das Holz setzen müsste damit der Rahmen passt gar keinen Platz da die viel zu gross sind bzw. die falschen sind (Bilder 2 und 3)

Hatte das auch schon jemand? Mich würde interessieren was für Möglichkeiten ich habe denn ich brauche dieses Bett spätestens heute, allerspätestens Morgen.. Schliesslich ist bald Weihnachten und ich kann die Wohnung nicht in sonem Saustall lassen über die Feiertage... Ausserdem habe ich im OR nachgesehen...

Fahrniskauf Art. 191 Schadensersatz (Musste auf dem Sofa schlafen was meinem Rücken nicht wirklich gut tut, ausserdem sind das alles Umkosten die entstehen)

Art. 197.Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache (Ich hab meinen Teil des Vertrages erfüllt und die Wahre Fristgemäss gezahlt, an der Kasse, sie haben mir aber falsche/Mangelhafte Ware gegeben)

Ich will sie nicht anklagen oder so, aber wenigstens eine Entschudligung, mein Bett und eine Wiedergutmachung wären etwas was drinnliegen sollte...

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Montage, Gesetz, Bett, Mangel, Möglichkeiten
Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

Hallo Zusammen,

ich war 2Jahre Mieter einer kleinen 1-Zi-Whg. Ich habe die Whg gekündigt u selbst für Nachmieter gesorgt. Dieser Nachmieter wurde über eine Privatvermittl.von einem Bekannten von mir gefunden. Noch bei Besichtigung der Whg habe ich mit dem neuen Nachmieter eine Übernahmevertrag von diversen Gegenständen in der Whg abgeschlossen. Auch wurde zwischen meinem Bekannten und dem NM ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen über die Privatvermittlung u zu zahlende 500€ dafür. Am SA war die Übergabe. VM, NM und ich waren anwesend.Die Whg wurde von mir weiß gestrichen und alle konnten sich über einen EIndruck der Whg verschaffen.Es wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen auf dem der VM,NM und ich unterschrieben haben.Am SO erreichte mich eine mail von dem VM mit einer großen Beschwerde des NM über angeblichen schlechten und schmutzigen Zustand der Whg.Es handelt sich um Mängel wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker etc.. Nun gibt der NM an, weder die Vermittlungsgebühr noch das Geld für die zu übernehmenden Dinge zu zahlen.Beide Sachverhalte sind doch völlig unabhängig von dem Zustand der Whg?! NM setzt nun Frist, dass heute oder morgen die Sachen abgeholt werden müssen,ansonsten werden sie entsorgt.Muss ich trotz Ü-Protokoll für die Mängel jetzt noch aufkommen?Dafür ist doch eine Übergabe da?! +kann NM sich jetzt weigern zu zahlen?

Mietrecht, Mangel, Übergabeprotokoll, Nachmieter, Vormieter

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