Muss der ehemalige Vermieter eine richtige Rechnung stellen?

Hallo Liebe Community,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen und es gab halt paar Probleme mit ihrer alten Wohnung, beim Auszug sind paar Mängel festgestellt worden. Wie z.B Schlüssel für das Sicherheitsschloss haben gefehlt (hat sie verloren) müssen wir halt bezahlen und war auch alles nie ein Thema gewesen da sie selbst schuld war. Haben ein Übergabeprotokoll gemacht beim Auszug wo außer dem Schloss noch 2 kleine Sachen waren, also alles nicht dramatisch. Jetzt bekamen wir gestern per email eine "Rechnung" (Wenn man das überhaupt so nennen darf) und dort sind jetzt Sachen aufgelistet die im Übergabeprotokoll überhaupt nicht drin waren, darf er diese nachträglich in Rechnung stellen? Sprich, nach dem alles in Sack und Tüten war und das Übergabeprotokoll unterschrieben ist (beide Parteien) ist ihm doch noch was aufgefallen und hat es quasi nachträglich repariert und in "Rechnung" gestellt. Und darf der Vermieter Sachen wie "Div. Schönheitsreparaturen" reinschreiben ? Ich meine darunter kann man sich ja vieles vorstellen aber was genau geht nicht hervor. Und was sind "Diverse Elektroteile" Lampen? Kabel? Ein neuer Herd? Kann ich den Vermieter auffordern mir eine vernünftige Rechnung mit Nachweis zukommen zu lassen ? Er kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist und ob er das Zeug wirklich gekauft und verbaut hat wissen wir auch nicht da wir lediglich diesen Wisch per Email erhalten haben. Für den Postweg war er sich anscheinend auch zu fein.

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Rechnung, Recht, Vermieter, ersetzen, Mangel

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