Unzufrieden mit Fliesenleger - zu Recht oder bin ich zu pingelig?

Hallo,

wir haben gerade unser Bad saniert. Jetzt gibt es Probleme mit dem Fliesenleger, der eigentlich schon öfter zu unserer zufriedenheit für uns gearbeitet hat.

  • Zunächst fiel mir direkt nach Verlegung eine komplett gesprungene Fliese auf. Habe das angemerkt, er hat die Fliese am nächsten Tag ausgetauscht. Allerdings ist diese Fliese nun nicht mehr plan mit dem Rest. An einer Ecke (und nicht ander ganzen Fliese) sind ca. 1-2mm Nieveauunterschied zur Nachbarfliese. Dieses Problem des Niveauunterschieds habe ich jetzt noch an mehreren Stellen festgestellt. An 2 Stellen so stark, dass man es mit bloßem Auge sieht, sonst kann man es fühlen. Der Untergrund war absolut glatter Trockenbau, also sollte es daran nicht liegen.

  • Dann hatten wir ursprünglich vereinbart, dass der Duschbereich Deckenhoch gefliest werden soll (alles andere 1,20 hoch). Nachdem er die erste Reihe gesetzt hat, bittet er mich zu gucken: die Fliese geht bis ca. 5mm unter die Decke. Als ich nach Hause komme, stellen wir fest, dass leider die Decke schief war. Da, wo er's mir gezeigt hatte, waren wirklich nur 0,5mm Lücke, die man gut hätte mit Silikon schließen können. Auf der anderen Seite ist nun eine Lücke von 3,5cm. Auf meine Frage hin, was wir dort mit der Lücke machen sollen, sagt er nur, dass es ja diese Styropor-Stuck-Leisten gäbe. Das könne man dahin kleben. Ja ne, ist klar. In der Dusche... ganz abgesehen davon, dass ich diese Dinger häßlich finde, finde ich, er hat seinen Job nicht richtig gemacht. Oder?

  • Die Kanten der Fliesen sind nicht glasiert. Auch wenn wir nicht darüber gesprochen hatten, hätte ich eine Kantenschiene erwartet. Oder zumindest, dass er das bespricht. Aber nix. Die unlasierten Kanten sind jetzt auf 1,20 Höhe gut sichtbar.

  • Direkt hinter der Wand der Dusche ist eine rechter Winkel in der Wand. Er hat wohl die (deckenhohen) Fliesen nicht richtig ausgemessen, sie sind nun von der anderen Seite her sichtbar. Auf unsere Frage sagt er: Müssen sie halt nochmal mit etwas Putz angleichen (die Wände sind schon alle Streichfertig professionell verputzt gewesen).

  • Er hat Estrich aufgebracht. Erst sagte er, er müsse 4 Wochen trocknen. Jetzt rief er an, er würde kommende Woche nach 3 Wochen schon fliesen, da eine ander Baustelle stockt. Der Estrich solle trocken sein. Wir haben ein Messgerät geliehen, da wir ihm nicht mehr so ganz trauen: Siehe da, noch 75%, lt. der dem Messgerät beigelegten Skala noch viel zu feucht. Hmmm...

Jetzt ist meine Frage: Sind das, was ich beschreibe, echte Mängel? Hat er sie zu beseitigen? Wen kann ich als Sachverständigen hinzuziehen, damit ich weiß, in welcher Höhe eine eventuelle Minderung ausfallen sollte?

Bau, Fliesen, Renovierung, Sanierung, Bausachverständiger, Mangel
Habe ich nach Hausübernahme noch Ansprüche

Hallo zusammen, wir haben nun endlich die Schlüssel für unser erstes eigenes Haus erhalten. Geld ist geflossen, am letzten Samstag war die Schlüsselübergabe mit einer kurzen Einweisung ins Haus (Heizung etc...). Nachdem wir uns gegenseitig ein Übergabeprotokoll ausgehändigt hatten waren die Altbesitzer dann "endlich weg" (es gab einige Unstimmigkeiten im Vorfeld). Ich sichtete mit meiner Frau noch einmal unser Haus, prüfte dabei die Garage (das Tor lies sich öffnen aber nicht mehr schließen) beim genaueren Sichten stellte ich dann fest das das Tor (etwas größer, hier Stand mal ein Wohnmobil drin) oben verbogen und das Blech eingerissen war. Mit viel probieren und zusätzlicher händischer Unterstützung haben wir es dann zu bekommen. Bei der weiteren Sichtung (diesmal mit Taschenlampe) viel uns im Keller ein Fleck auf, der irgendwie Stockflecken/Schimmel ähnlich sieht und auch etwas riecht. Eine Messung mit einem einfachen Gerät ergab eine Wandfeuchte von 47,6%. Bin zwar Laie aber das finde ich hoch. Wir haben die Altbesitzerin per Mail und heute per Einschreiben informiert. Bisher keine Rückmeldung (denke mal die wird sich auch nicht melden).

Im Notarvertrag steht "gekauft wie gesehen.....und noch etwas das der Altbesitzerin nicht bekannt wäre von Schwamm/Schimmel usw. Habe leider nicht den genauen Wortlaut (bin unterwegs).

Haben meine Frau überhaupt noch eine Möglichkeit da etwas zu fordern?? Mir geht es nicht um Minderung/Kaufpreisnachlas, ich möchte die Schäden beseitigt haben. Das mit dem Garagentor hätte ich sehen müssen (auch prüfen) das mit dem Schimmel okay hätten wir auch sehen können, fühle mich irgendwie betrogen...Was können wir tun? Wir haben keinen Rechtsschutz, scheue den Gang zum Anwalt

Schimmel, Hauskauf, Mangel
Privater Ebay Verkäufer beklebt original Verpackung

Ich habe eine Light-Gun bei Ebay ersteigert und nachdem jetzt das Paket ankam, bin nicht zufrieden mit dem was mir zugesandt wurde, aber bevor ich "mit Kanonen auf Spatzen schieße" möchte ich von euch wissen ob ich berechtigten Grund dazu habe mich zu Ärgern.. Als erstes die original Artikelbeschreibung:

**RÄUMAKTION

Da wir uns von allen PS2 sachen trennen habe ich noch diese Pistole im Angebot.

Sie kann sowohl für die PS2 als auch für die xBox verwendet werden.

Wurde nur einmal benutzt und ist auch noch in einem original Karton.

Die Pistole stammt aus dem Hause König.

Privatverkauf keine Garantie und Umtauschrecht**

Also für mich ist die Originalverpackung eindeutig Bestandteil der Auktion und wenn das Geld beim Verkäufer eingegangen ist, dann ist sie zwar noch in Besitz des Verkäufers aber rechtlich mein Eigentum und muss vom Verkäufer behandelt werden wie der Artikel selbst . Veränderungen am Artikel sind nicht erlaubt, Beschädigungen müssen mir mitgeteilt werden. Wie auf dem Bild zu sehen wurde die Originalverpackung mit einem 5cm breiten braunen Paketklebeband überklebt, für mich stellt dies einen groben Mangel dar, da ich Videospiele & Zubehör sammel und ein derart verunstalteter Karton für mich eine massive Wertminderung bedeutet. SO hätte ich die Light-Gun erst gar nicht ersteigert!

Ergänzend muss ich sagen das die Light-Gun mit Packpapier umwickelt war, es war also nicht zwingend erforderlich die Originalverpackung derart zu ver-/bekleben eine simple Kordel hätte den gleichen Zweck erfüllt ohne Schaden am Karton zu nehmen.

Ich sehe seine Sorgfaltspflicht als nicht erfüllt und ich kann schon nicht mehr von "grob Fahrlässig" sprechen, da dies von ihm wohl ganz bewusst getan wurde.

So mancher mag denken "Was regt die sich über den Karton auf?", aber bei älteren Videospielen und Zubehör steigert die original Verpackung enorm ihren Wert. Immerhin rede ich hier nicht von einem Alltags-Gegenstand, sondern von einem Stück für meine Sammlung.

Also, wie sieht's aus? Ist mein Groll berechtigt? Handelt es sich hierbei um einen Mangel?

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Videospiele, Recht, eBay, Gesetz, BGB, Mangel
Privatverkauf Motorrad - Käufer will nachträglich Mangel geltend machen

Hallo,

ich hab vergangene Woche meine Chopper Baujahr 1995 privat verkauft.

Der Käufer meinte am Telefon, daß er selber mal bei Honda geschafft hätte und fragte mich Sachen, so daß ich es ihm auch abnahm. Das Motorrad braucht eine neue Inspektion, neuen TÜV, Drossel muss rausgebaut werden und die üblichen Flüssigkeitswechsel. Daraufhin bin ich schon mit dem Preis runtergegangen. Dies wusste auch der Käufer. Er hatte eine Strecke von 500 km zu fahren. Er hat sich das Bike nur oberflächlich angesehen, ist nicht mal Probe gefahren. Im Vertrag steht " gekauft wie gesehen". Dann hat er das Bike auf seinen Hänger geladen und war damit noch 5 Tage so unterwegs. Nun bekam ich eine Nachricht, daß er wohl gestern noch ein anderes Bike geholt hat und meine Maschine abladen musste, um die andere vorher draufzubringen. Beim wiederaufladen meiner Maschine stellte er wohl fest, daß sie Öl lässt und der linke Gabelsimmerring undicht wär. Er hätte das wohl bei Kauf nicht kontrolliert, weil ich am Telefon sagte, daß alles dicht sei. Davon bin ich auch ausgegangen, da bei mir noch nichts gesifft hat oder ausgelaufen sei. Und beim verladen bei mir war ja auch nix. Nun meint er, sie sei dadurch fahrunbereit, weil es immer schlimmer wird und er müsste das in der Fachwerkstatt wechseln lassen. Ich gehe davon aus, daß er die Reparaturkosten von mir ersetzt haben will. Aber ich denke, daß es nicht gesund für ein Moped sei, wenn man es so lang im Hänger durch die Gegend fährt. Bei mir war zumindest noch alles in Ordnung. Meine Frage: Muss ich das jetztzt zahlen? Was weiß ich, was der Herr in den 5 Tagen damit gemacht hat. Zumal ich noch warten muss, daß er das Bike abmeldet. Sonst hab ich damit auch noch Gerenne.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

Motorrad, Recht, Verkehrsrecht, Mangel, Privatverkauf
Auto gekauft von Privat mit neuem Tüv hat aber erhebliche Mängel

Hallo zusammen,

vor ca. 1 Woche habe ich mit meinem Vater zusammen ein Auto von Privat gekaut. Das Auto ist Baujahr 1998, hat einen Kilometerstand von 201.000, das Checkheft ist gepflegt und der Kaufpreis beträgt 2.500€.

Beim Besichtigungstermin konnte ich alleine eine kurze Probefahrt durchführen, bei der ich ausschließlich feststellte das der Schalthebel beim 2. Gang wenn man Gas gibt einen kleinen Ruck nach vorne macht und wenn man vom Gas geht den Ruck wieder zurück. Die Verkäuferin darauf angesprochen sagte sie das sei ihr noch nie aufgefallen. Unter der Motorhaube sah alles soweit auch in Ordnung aus, alles war sehr sauber.

Nun war ich heute in einer Werkstatt und dort wurden erhebliche Mängel festgestellt, unter anderem folgendes:

-Die Kupplung muss komplett erneuert werden

-die Axialgelenke sind kaputt

-Die Querlenker müssen ersetzt werden

-Der Keilriemen muss ersetzt werden

-Der Zahnriemen muss ersetzt werden

Das sind nur die größten Mängel. Eine Reperatur dieser Mängel würde mich ebenfalls nochmals 2.500€ kosten.

Wir haben den Kauf über einen schriftlichen Kaufvertrag abgeschlosen auf dem original unter Mängel steht: Das KFZ wird unter ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft:

Gesehen/ und Geprüft.

Unterschrift

Angaben zum Fahrzeug im Vertrag sind folgende:

-Typ: Audi A4-S4

-Fahrzeug Identnr.: nicht ausgefüllt

-Baujahr: 7.71998

-Tag der Erstzulasung:7.71998

KM-Stand ca.:201 859

TÜV-AU: Juli 2015

Nun zu meiner(n) Frage(n):

  1. Wie konnte das Auto kurz vor dem Kauf noch TÜV bekommen? Im TÜV Bericht steht lediglich unter Mängel: Batterie Polabdeckung fehlt

  2. Welche Möglichkeiten habe ich vom Kaufvertrag zurückzutreten? Habe ich ein Recht darauf die Reperaturkosten erstattet zu bekommen?

  3. Was für Möglichkeiten habe ich sonst noch? Hätte ich die Mägel gekannt wäre ich sofort vom Kauf zurückgetreten, Die Verkäufer wussten das wohl und haben die Mängel verschwiegen falls sie sie kannten.

Brauche dringend Hilfe. Bin dankbar für jeden Rat.

Auto, Schadensersatz, Autokauf, Mangel, Privat, TÜV, verklagen

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