Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung
Kaputtes Auto gekauft - selbst Schuld oder lohnt Anwalt?

Hallo,

da mein Auto letzte Woche den Geist aufgegeben hat, musste schnell ein neues her. Ich habe dann bei einem Händler eine gute Anzeige für einen Gebrauchtwagen gefunden - laut Beschreibung suuuper in Schuss, ganz neuer TÜV, alles flottgemacht, ausgewechselt und repariert. Nur ein paar Minikratzer äußerlich, was mir aber egal ist. Es handelt sich um einen 12 Jahre alten Daihatsu Cuore.

Kurz Probefahrt gemacht, bei der alles gut lief (bis auf das der Boardcomputer wegen dem kurz zurückliegenden Reset etwas gezickt hat).

So. Nun habe ich ihn gestern geholt und war auf der Heimfahrt schon leicht schockiert, als er mir nach zwei Kilometer "Ölstand niedrig" anzeigte. Ein Ölwechsel war laut Händler kurz zuvor gemacht worden... also Öl nachgefüllt, das ich glücklicherweise dabei hatte. Der Fahrertürgriff außen ist auch kaputt, ist mir heute aufgefallen. Bei der Probefahrt und überhaupt stand die Tür immer (extra?) offen, sodass das nicht auffiel. Dann der "Schock" - laut Wartungsheftchen, was ich mir dummerweise erst nach dem Kauf durchgeblättert habe, ist nächste Woche (!) ein Zahnriemenwechsel fällig, was mir verschwiegen wurde. Der letzte wurde vor 5 Jahren gemacht, die aufgeschriebene KM Leistung wurde zwar noch lang nicht erreicht, aber der Wechsel wäre vermutlich trotzdem ratsam? Ich habe 1 Jahr Gewährleistung auf Motor und Getriebe, fällt der Zahnriemen darunter?

Der Händler stellt sich quer und will nichts damit zu tun haben (obwohl seine Bewertungen überwiegend sehr gut sind, von daher dachte ich, bei Problemen wäre ich dort gut aufgehoben).

Leider ist das mein erstes selbstgekauftes Auto und ich bin anscheinend zu naiv an die Sache rangegangen. Bin ich Schuld, da ich mir nicht alles punktgenau durchgelesen habe und mir die Probleme bei der Probefahrt nicht aufgefallen sind? Oder ist das mutwilliges Verschweigen vom Händler?

Wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Voraus

Auto, Betrug, Anwalt, Autokauf, Gewährleistung, Mangel
Vermieter erpresst Mieter?

2004: Mutter, Vater, Kind 1, Kind 2 und Kind 3 ziehen in eine Dachgeschosswohnung.

2009: Mutter, Vater und Kind 3 ziehen aus der Dachgeschosswohnung eine Etage tiefer in eine 3 Zimmer Wohnung.

2009: Kind 1 und Kind 2 bleiben in der Dachgeschosswohnung wohnen.

31.Oktober 2015: Mutter und Vater ziehen in eine Wohnung der ersten Etage des selben Hauses. Kind 2 und Kind 3 ziehen eine Etage tiefer in die ehemalige Wohnung von Mutter und Vater. Kind 1 und die Lebensgefährtin bleiben, bzw. ziehen in die Dachgeschosswohnung. Laut Mietvertrag verzichten beide Parteien für 1 Jahr auf Kündigung des Mietverhältnisses.

Sommer 2016: Kind 1 und Lebensgefährtin unterrichten Vermieter über Mängel in der Wohnung. Unter anderem:

  • 40 Grad im Sommer in der Wohnung bei richtigem Lüften
  • 10 Grad im Winter in der Wohnung
  • In der Wand eingebaute Dunstabzugshaube defekt
  • Riss in der Wand der Küche
  • Das Äußere einer Doppelsteckdose fehlt
  • Heinzung in Zimmer 2 Heizt erst ab Stufe 4
  • Schimmel an jedem Fenster

und weitere.

Vermieter kommt zum Gespräch. 2 Wochen später zu besuch bei Kind 1 und Lebensgefährtin.

Vermieter sagt es gibt Dinge die er machen muss und andere, die Mieter machen muss. Es wird sich darauf geeinigt, dass Vermieter jemanden kommen lässt der sich um die Heizung kümmert. (Im Sommer) Dafür soll Mieter in der Zeit die Fassade für die Steckdose besorgen und einbauen.

Vermieter kommt wieder vorbei. Erkundigt sich ob die Heizung gemacht wurde und ob die Steckdosen fertig sind.

Mieter hat eine kurzfristige Absage bekommen, sodass die Steckdosen noch nicht gemacht sind. Vermieter unterstellt Mieter daraufhin, dass Mieter sich nicht an Abmachungen hält und weigert sich die Fenster zu machen, bzw. für eine ordnungsgemäße Isolation des Hauses zu sorgen. Vermieter verlässt wütend die Wohnung.

Welche Rechte hat der Mieter? Muss der Mieter die Steckdosen überhaupt machen?

Wissenswertes:

Der Vermieter wollte ein Gespräch mit Vater, Mutter, Kind 1, Kind 2, Kind 3 und Lebensgefährtin führen, da M, V, K2 & K3 voher in der Wohnung gewohnt haben.

  • Vermieter sagt: ziehen sie doch aus, wenn es Ihnen nicht passt.
  • Vermieter sagt: verlangen Sie eine top modernisierte Wohnung?

Antworten gern mit Paragraphen.

Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Mangel

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