Dürfen meine Eltern Beziehung verbieten?

Hi bin 16 und werde in paar Wochen 17 und hab eine Freundin 15. Meine eltern wollen nicht dass wir zusammen sind weil sie ein falsches bild von ihr haben. Sie wissen nicht viel über sie. Sie haben lediglich 2 Bilder von ihr gesehen und wissen dass die mit Jugendamt und Familienhelferin zu tun hat und hatte. Daraus haben meine eltern sich ihre Meinung gebildet und jetzt sagen sie sie sei Unterschicht und ich soll mich nicht mit ihrem Niveau abgeben. Ich finde aber, dass das was sie über sie wissen sehr dünn ist und sie ihre Meinung aus Vorurteilen gebildet haben. Sie ist ein nettes Mädchen und fällt nicht irgendwie schlecht auf und ist auch keine Gefahr.Ich habe mich mit ihr immer heimlich getroffen bis es aufgeflogen ist. Jetzt sind meine eltern auch noch enttäuscht von mir dass ich ihnen die Wahrheit verschleiert hab und gelogen habe. Aber was hätte ich sonst machen sollen

Nun meine Frage: dürfen meine eltern mir jetzt die beziehung und den kontakt zu ihr verbieten?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen weil es bahnt sich ein Familienkonflikt an.

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Jugendamt rät mir den Umgang zu gewähren obwohl mehrere schwerwiegende Fälle passiert sind?

Ich bin alleinerziehender Vater eines schwer behinderten Kindes. Ich bin in diese Situation gekommen, weil die Kindsmutter vor einigen Jahren stark alkoholisiert alleine mit dem Kind gewesen ist. Dokumentiert ist jenes Ereignis, weil sie mich angerufen hat, das Kind zu holen und sich vor Ort dann geweigert hat. Das Kind hat geblutet und ich habe auch aufgrund dessen, dass sie handgreiflich wurde, die Polizei gerufen, gegen jene sie sich dann in einer Rangelei befand.

Von heute rückblickend betrachtet gibt es mehrere, verschiedene Stellen, die eine nicht vorhandene Bereitschaft gegenüber dem Kind protokollieren können. Unter anderem die Schule, die Fachklinik, an denen wir angebunden sind und spezielle, davon unabhängige Therapeuten.

Ich persönlich habe die Umgänge soweit unterstützt, dass ich das Kind rübergefahren und abgeholt habe. Da ich auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, habe ich selbstständig entschieden, wenn ich die Umgänge für nicht gut empfunden habe. Rückblickend konnte ich natürlich nie schwarz auf weiß nachweisen, dass die Mutter immer noch Alkoholprobleme hat oder überfordert mit dem Kind ist. Seit einigen Woche „nerve“ ich das Jugendamt jedoch und teile ihnen mit, wenn ich das Kind kurzfristig früher abhole oder den Umgang unterbreche.

Mittlerweile läuft eine Räumungsklage gegenüber der Mutter (ich wurde schriftlich informiert, weil man fälschlicherweise davon ausging, dass ich noch Mitmieter bin) und sie hat mir letzte Woche berichtet, dass ihr und das Konto des Kindes gesperrt worden sind. Dass sie letzteres besitzt und vermutlich veruntreut, war mir nicht bewusst, weil ich bis zu dieser Aussage nicht mehr auf den Schirm hatte, dass wir in den ersten Monaten des Kindes ein Konto auf seinen Namen gemacht haben. Dieses Probleme gehe ich gerade an, aber ich habe leider absolut keine Kontoinformationen bis darauf, welche Bank das Konto hat.

Letzte Woche habe ich das Kind einen Tag nach dem geplanten Umgang wieder abgeholt, weil die Mutter nicht in der Lage war, sich um das frisch operierte Kind zu kümmern. Zunächst wollte sich weigern, aber nachdem ich mit der Polizei gedroht habe, hat sie nachgegeben. Das Kind antwortet zudem auch seit Monaten darauf, nicht zu Mama zu wollen.

Ich weiß, dass der Umgang nicht nur Recht, sondern auch Pflicht ist. Noch ziehe ich mich dem Kind zuliebe nicht zu 100% aus dem Umgang heraus, was durch das nicht Hinbringen langfristig dazuführt, dass der Umgang wegfallen wird, weil die Mutter aus eigener Aussage heraus es nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schaffen würde.

Aber was genau muss passieren, dass das Jugendamt quasi den Umgang ebenfalls nicht mehr empfiehlt, also in dieser Form.

Das Kind spricht nicht und kann nicht sagen, wenn es misshandelt wird. Keiner weiß, wie die Wohnungsumstände noch sind und wie labil die Mutter mittlerweile wirklich ist.

Das letzte Telefonat mit dem Jugendamt vertröstete mich damit, dass sobald sie die Wohnung endgültig verliert, das Umgangsrecht vorerst auch mal erlischt. Und dass ich ja nicht verpflichtet bin, ihn hinzubringen. Aber mir geht es um mehr. Das Sorgerecht z.B.

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