Dürfen meine Eltern Beziehung verbieten?

6 Antworten

lernt man seine freundin/partnerin in deinem alter kennen, kann man nie sagen, dass man wegen des geldes oder der "schicht" interesse zeigt, das gilt in beiden richtungen. das gute daran ist, dass man im anderen nur das potential sehen kann, während später bankkonto und lebensart klar vorgeben, was man zu erwarten hat - zumindestens materiell.

deine eltern sehen das "ist" und du das "wie es werden kann". solche freundschaften sind ehrlicher, manipulation ist nahezu ausgeschlossen, während sie in den kategorien deiner eltern durchaus vorkommt und sie entsprechend vorsichtig sind.

der nachteil ist natürlich auch, dass man sich noch sehr verändern wird, sowohl du als auch sie. es ist unglaublich selten, dass eine erste freundschaft, die man mit 15 anfängt, wirklich hält. interessen, lebenseinstellungen, erfahrungen, ziele, all das ändert sich in den nächsten 10 jahren noch ein oder zweimal entscheidend. daran scheitern solche freundschaften zumeist.

was jetzt also tun? sich den umgang mit jemandem verbieten lassen, wäre für mich auch nie in frage gekommen. deine eltern kennen sie nicht und haben vorurteile. ich würde mich also weiter mit ihr treffen, und wenn sie es dir verbieten, ist das mist, weil sie es gut meinen und du sie dann belügen wirst.

wo sie allerdings recht haben: du solltest vorsichtig sein. sich aneinander gewöhnen, sich gern haben, auch mal sex ausprobieren, wenn beide wollen, all das ist nichts falsches. aber zb ein kind in die welt setzen und einen zustand zementieren, der so wie es jetzt ist - unbefangen und ohne pläne, nur erst mal schön - wäre für sie und für dich eine katastrophe.

kinder aus schwieirgen familien neigen gern dazu, durch die schaffung einer eigenen kleinen sicheren basis zu kompensieren, was zuhause gefehlt hat. das ist, was deine eltern fürchten.

versuch also, ihnen klarzumachen, dass du verantwortung übernehmen kannst (auch für sie) und dich nicht zu dingen hinreissen lassen wirst, die für eurer beider zukunft schlecht wären. das werden nicht nur deine eltern gutheissen, auch sie wird dir später dankbar sein, wenn eure zarte "beziehung" nicht mit einer katastrophe endet, sondern ihr euch vielleicht auch mit 25, wenn ihr beide ganz andere dinge macht, noch immer als alte freunde gern haben könnt.

Von Experte ByteMaster42 bestätigt

Grundsätzlich hast du ab 14 Jahre deine sexuelle Selbstbestimmung.

Aber deine Eltern können deiner Freundin natürlich untersagen in ihr Haus zu kommen etc.


Eckengucker  21.07.2024, 12:18

Stichwort wäre allerdings auch das Umgangsbestimmungsrecht der Eltern. Rein theoretisch natürlich.

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HfPol110  21.07.2024, 12:27
@Eckengucker

Natürlich. Hier treffen zwei Rechte aufeinander. Die Eltern werden es sowieso nicht schaffen, es dem Sohn zu verboten.

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Libertinaerer  21.07.2024, 12:33
@Eckengucker
Stichwort wäre allerdings auch das Umgangsbestimmungsrecht der Eltern. Rein theoretisch natürlich

Nicht einmal theoretisch.

Kinder haben ein eigenes Umgangsrecht, das das der Eltern ggf. aussticht. Wenn die Eltern da auf ihr Umgangsrecht pochen, ist das ggf. rechtsmissbräuchlich.

Entscheidendes Kriterium ist, wie eig. immer im Erziehungsrecht, das Kindeswohl: eine (auch intime) Beziehung ist gut für das Kind.

Da müsste die Partnerin schon sein Wohl gefährden (z.B. Drogenkonsum). Ein "Sie gefällt uns nicht!" (oder noch besser: "Ihre Eltern gefallen ins nicht!", ist kein valider Grund.

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Eckengucker  21.07.2024, 12:56
@Libertinaerer

Habe ich etwas anderes gesagt? Nicht rauslesen was nicht drin steht.

Und zum Text: Der § 1666 BGB ist mir bekannt, wobei die Auslegung deinerseits auch nicht völlig korrekt ist.

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Libertinaerer  21.07.2024, 13:18
@Eckengucker
Habe ich etwas anderes gesagt? Nicht rauslesen was nicht drin steht.

? Okay, dann lass es mich deutlicher formulieren:

Stichwort wäre allerdings auch das Umgangsbestimmungsrecht der Eltern.

Falsch.

Besser so? ^^

Der § 1666 BGB ist mir bekannt

Mir auch, aber um den geht es hier (noch) gar nicht.

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Ksjjfjdy 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 10:55

Dürfen wir uns draußen oder bei ihr treffen?

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Libertinaerer  21.07.2024, 12:41
@Ksjjfjdy

BTW: Wenn Du möchtest, und ihre Eltern nichts dagegen haben, dürftest Du auch mal bei ihr übernachten - sofern die Schule oder etwaige Pflichten von dir im elterlichen Haushalt nicht darunter leiden.

Also mal am Wochenende, ganz bestimmt aber während der Schulferien.

Das können Eltern bis 16 verbieten, ab 16 entsprechend nicht mehr ...

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Grundsätzlich dürfen sie das bzw,. müssen sie das u.U. sogar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Libertinaerer  21.07.2024, 13:14

U.u. müssen sie das, üblicherweise dürfen sie aber nicht.

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⁸Es ist eine erhebliche Belastung für eine Beziehung, wenn die Eltern das Verhältnis mißbiligen. Auch ich hatte ein ähnliches Problem. Bei mir war es der "dramatische" Altersunterschied. Meine Frau war 30 und ich 23. Wir mussten viel Überzeugungsarbeit leisten. Besonders mein Papa hatte Probleme mit einer selbstbewußten Frau. Zugegeben auch dein Fall ist wieder anders.

Nun meine Frage: dürfen meine eltern mir jetzt die beziehung und den kontakt zu ihr verbieten?

Eine wirklich sehr schwierige Frage. Formal schon, da du noch minderjährig bist. Auch dürfen deine Eltern den Zutritt zur Wohnung ihr verbieten, wie die anderen schon geschrieben haben.

Was tun?

Überzeugsarbeit leisten. Zeige deinen Eltern , dass deine Freundin einen positiven Einfluß auf dich hat. Du könntest andere Verwandte, wie Oma, Geschwister, Onkel etc bitten positiv auf die Eltern einzuwirken.

M.48.verh

dürfen meine eltern mir jetzt die beziehung und den kontakt zu ihr verbieten?

Nein, dürfen sie grundsätzlich nicht.

Das liegt in den Aufgaben des Erziehungsrechts begründet und kann man schön in der Begründung des Gerichts bezügl. dieser "14 & 46"-Beziehung nachlesen: "Natur und Recht fordern die Ablösung von den Eltern".

"Im Bereich des persönlichen Umgangs ist für den Heranwachsenden nicht nur der soziale Kontakt zu anderen im Allgemeinen und das Bedürfnis nach Kontakt mit Personen des anderen Geschlechts im Besonderen, sondern auch die Auswahl der Kontakte nach subjektiven Präferenzen unabdingbare Voraussetzung des Reifeprozesses. So wenig von einem Erwachsenen die Begründung erwartet wird, weshalb er jemanden mag oder liebt, so wenig kann der Heranwachsende zur positiven Rechtfertigung seines Umgangs verpflichtet sein. Erziehung zur Mündigkeit erfordert in diesem Bereich einen Rückzug elterlichen Bestimmungsrechts zugunsten bloßer elterlicher Kontrolle kindlicher Selbstbestimmung."

Aber "Kontrolle" ist ihre Aufgabe, denn ihr Kind soll ja nicht gefährdet werden. Es kann also in konkreten Fällen Ausnahmen von der allgemeinen Regel geben, nämlich wenn die Partnerin dein Wohl gefährdet:

"Die Beziehung zu [dem 32 Jahre älteren Freund] mag unerwünscht und sozial geächtet sein; sie ist aber grundsätzlich nicht (straf-)rechtlich sanktioniert, also nicht schlechthin „verboten“. Es gibt jenseits des sich sehr dynamisch unter tätiger Mithilfe aller Beteiligten entwickelt habenden und konsequent betriebenen Adoleszenzkonfliktes und dessen Folgen aus dieser Paarbeziehung selbst keine ersichtlichen Gefahrenquellen für die Jugendliche (Verführung zu Alkohol und/oder Drogen; Abdriften in ein [religiöses] Sektierertum o.ä.), die eine nachhaltige Trennung erforderlich erscheinen ließe."

Diese Gefährdung muss also ersichtlich sein. Ein "Wir glauben/befürchten/etc. ..." ist also nicht ausreichend. Und "Sie und/oder ihre Eltern gefallen uns nicht!" ist natürlich KEIN Grund.

DU willst ja mit ihr zusammensein, nicht deine Eltern. ^^

Den oben verlinkten Fall habe ich hier mal näher erläutert: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Dort geht es dann auch um konkrete Gesetze im Erziehungsrecht, was deine Eltern dürfen, bzw. was eben nicht. Das sollte ihnen ggf. die Augen etwas öffnen.

Ansonsten sei noch angemerkt, dass Du sogar mal bei ihr übernachten dürftest - sofern ihre Eltern nichts dagegen haben und die Schule oder etwaige Pflichten von dir im elterlichen Haushalt nicht darunter leiden.

Also mal am Wochenende, ganz bestimmt aber während der Schulferien.

Das können, vereinfacht gesagt, Eltern bis 16 verbieten, ab 16 entsprechend nicht mehr ...

Also alles Gute euch beiden! :-)