Wann sind Kinder für Eltern im Pflegefall unterhaltspflichtig?

1 Antwort

Die Schenkungen müssen mehr als 10 Jahre her sein um nicht Anrechenbar zu sein. Und anders wie beim Erb und Schenkungsrecht gibt es die 10% abschmelzung pro Schenkungsjahr nicht. D.h. Das Amt kann tatsächlich die gesamte Summe zurückfordern, wenn die 10 Jahr noch nicht um sind.

Ist die Schenkung zwar solange her, aber die Eltern haben ein Wohnrecht/Niesbrauchsrecht auf die Schenkung so kann diese Angerechnet werden, d.h. man muss entweder eine für das Niesbrauchsrecht angemmessene Kaltmiete zahlen oder aber das Niesbrauchsrecht in einer Summe auszahlen, heist Kaltmiete mal Lebenserwartung.


NickiLittle  18.07.2024, 19:41

Darf ich ergänzen? mit jedem Schenkungsjahr hat man 10% freianteil bei der Schenkung d.h. ist sie 3 Jahre her, dann können 70% der Summe zurückgefordert werden.

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berlina76  18.07.2024, 21:55
@NickiLittle

Das gilt beim errechnen des Pflichtteils fürs Erbe oder wenn man das Erbe aus groben Undank zurückfordert.

Das gilt leider nicht, wenn das Amt das Geld zurück fordert, die können tatsächlich die ganze Summe fordern egal ob 1 Jahr oder 9,5 Jahre her.

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