Unterhalt?

Motobiggi31  14.07.2024, 09:22

Wieviele Kinder und wie alt sind die?

Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 09:23

2 Kinder 2 und 4 Jahre.

7 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Bei Kinder im Alter von 2 und 4 wäre ein Mindestunterhalt in Höhe von 379 EUR zu zahlen, wenn man bei dir mal von einem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen in Höhe von 2101 und 2500 EUR ausgehen würde.

Ggf. auch eine Stufe drunter, dann wären es 355 EUR pro Kind.

Natürlich steht es euch frei euch intern zu einigen, wenn sie nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist.

ABER: sie kann natürlich jederzeit den Mindestunterhalt für die Kinder einfordern. Völlig unabhängig davon, was du ihr überlässt. Denn das eine hat NICHTS mit dem anderen zu tun.

Und Umgangsvereinbarungen solltet ihr schriftlich festhalten, damit es nachher nicht da zu Problemen kommt.

Dein Selbstbehalt den Kindern gegenüber liegt im übrigen bei 1450 EUR bereinigtem Netto. Und der Betrag ist abhängig von deinem unterhaltsrechtlichem Einkommen und dem Alter des Kindes!

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhalsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Ob Jemand noch dem anderen Trennungsunterhalt zu zahlen hätte, bzw. dazu leistungsfähig wäre (die Kinder gehen vor!), sei mal dahin gestellt.

Ich kann dir nur den guten Rat geben es von Anbeginn vernünftig zu errechnen und schriftlich festzuhalten. Wobei ein schriftliches "Abkommen" darüber weniger Kindesunterhalt zu zahlen als man müsste, eh keinen Bestand hat.

Also solltest du dir überlegen, ob es wirklich Sinn macht ihr alles großzügig zu überlassen und am Ende dann doch den regulären Betrag zahlen musst.

Laut Düsseldorfer Tabelle müsstest Du einiges mehr an Unterhalt zahlen, es wird nach deinem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter der Kinder berechnet.

Zu deinem normalen Nettoeinkommen kämen also z.B.noch anteilig Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und eine Steuererstattung durch das Finanzamt, von der Gesamtsumme wären das dann zusätzlich 1 / 12 zum bereinigten Nettoeinkommen.

Danach würde dann der Unterhalt für die Kinder berechnet.

500 für beide zusammen? Das wäre sehr entgegenkommend

Düsseldorfer Tabelle Link

einfach nach unten scrollen.


Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 09:14

Ja aber wie schon geschrieben ich überlasse ihr alles, nehme nichts. Sie muss nicht das Scheidungsprozess zahlen muss nichts kosten zahlen 40000e wert Auto bleibt für sie, 20000e teuer Möbel und vieles andere.

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TamraElara  14.07.2024, 09:31
@Nicko93

Der Unterhalt ist für die Kids, nicht für sie. Unterhalt zahlst du bis zur Volljährigkeit der Kinder. Entweder nimmst du ihr Entgegenkommen an oder nicht.

Ganz ehrlich, ich hätte auf eine saubere Gütertrennung bestanden und dafür den vollen Kindesunterhalt verlangt, damit die Kids auch dann abgesichert sind, wenn mein Verdienst aus welchen Gründen auch immer einbricht (Kündigung, Unfall)

Wie sieht der aktuelle Geldwert der Möbel aus? Der Anschaffungswert zählt in der Regel nicht. Das gilt für so ziemlich alle Güter.

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Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 09:34
@TamraElara

Die Frau hat das Geld ohne Ende. Wie gesagt sie ist selbstständig.

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TamraElara  14.07.2024, 09:37
@Nicko93

selbständig heißt nicht, dass man automatisch Geld ohne Ende hat. Für die meisten Selbständigen trifft das eher nicht zu.

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Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 09:43
@TamraElara

Ja aber ich lebe mit ihr zusammen weiß ich doch was sie hat.

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TamraElara  14.07.2024, 09:44
@TamraElara

Ergänzung: als Selbständige hat sie ein enormes Risiko für Einkommensausfall. Allein jede Grippe, die sie auf die Bretter legt, kostet Einkommen für jeden Tag den sie nicht arbeiten kann. Bei Unfällen oder gar Krebs ist es ein Desaster. Für Selbständige gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie für AG.

Vom Unternehmerrisiko rede ich hier noch gar nicht

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TamraElara  14.07.2024, 09:47
@Nicko93

Wenn dir ihr Vorschlag nicht passt, macht eine saubere Gütertrennung und dann zahle den vollen Unterhalt. Ich habe das Gefühl du fühlst dich übervorteilt, weil sie überhaupt Kindesunterhalt haben will. Da hilft nur sauber trennen.

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Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 09:51
@TamraElara

Hast du ein schlechtes Gefühl. Hab gefragt ob das ok ist? Ich wünsche ihr alles gute im Leben. Ich zahle ist klar. Und ich sage das weil ich weiß sie hat das Geld und sie bleibt nicht ohne Geld. Verstehst du das ganze sehr falsch.

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TamraElara  14.07.2024, 10:04
@Nicko93

Das ist gut. Ich habe kein schlechtes Gefühl. Mir ist es ziemlich egal was ihr macht.

Ich wundere mich nur, warum du ständig versuchst ihr Angebot mit dem was du ihr überlässt oder dem was sie verdient aufzurechnen.

Ihr müsst beide mit dem klar kommen können, was ihr ausmacht. Und wenn ich mir deine Anmerkungen anschaue, scheinst du damit nicht glücklich zu sein.

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Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 10:15
@TamraElara

sagte ich das ich nicht ein Schwein bin weil Sie geschrieben haben das ist aber sehr gut entgegenkommend was sie gemacht hat. Hier gehet um scheiß Gesetz wo das scheiß Gesetz die Väter kaputt macht, aber ich ziehe die Bremse hier ist besser so.

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Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 10:18
@Nicko93

Ich merke irgendwie Dosis von Feminismus bei ihnen. Hier gehet es um fragen und antworten nicht um Kritik.

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Kessie1  14.07.2024, 16:04
@Nicko93

Nein, du verweigerst dich zu verstehen!

Du kannst ihr entgegen kommen wie du lustig bist. ABER: sie kann jederzeit den Mindestunterhalt einfordern, auch wenn ihr euch vorab anders geeignet habt. Das spielt nämlich rechtlich keine Rolle!

Denn man kann eben nicht aufrechnen und sagen: ich habe ihr aber das gegeben und dafür kommt sie mir beim Kindesunterhalt entgegen. Das Gesetz ist da eindeutig: Auf Unterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden.

In deinem eigenen Interesse: rechnet es sauber aus und sieh zu deine Betreuungszeiten mit ihr schriftlich zu fixieren!

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Einfach mal in die Duesseldorfertabelle schauen. Findest to ganz easy online.


Nach der Düsseldorfer Tabelle wären es 504.- € pro Kind. Also zusammen 1008.-€. Kinder bis 5 Jahre!


Nicko93 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 09:31

Wie war das? 504e für beide nach Düsseldorfer Tabelle? Bis zum 18. Lebensjahr oder wie? Weil sie sagte ich muss so um 700-800 zahlen.

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TamraElara  14.07.2024, 09:33
@Nicko93

die 504 sind pro Kind, abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Ihre Angaben passen da schon recht gut. Für ältere Kids zahlst du mehr. Schau doch in die Tabelle

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