Hat der Vater ein Recht darauf die Kinder zu sehen wenn..?

6 Antworten

Hier spielen meinungen keine Rolle. Es gibt Gesetze. Und so lange dem mann nicht das Sorgerecht bzw. Umgangsrecht entzogen wurde, hat er ein REcht darauf das Kind zu sehen.

Wenn man vor häuslicher Gewalt flüchtet, sollte man schon schauen, dass alles rechtlich stichhaltig über die Bühne geht mit Polizei, Dokumentation, Kontakverbot, Frauenhaus und dem Einbezug des Jugendamtes bzw. Familiengericht.

Das miterleben häuslicher Gewalt ist eine Kindeswohlgefährdung. Daher spricht schon viel dafür, dass ein Gericht dem Vater die Sorge aberkennt. Kommt aber auch darauf an, ob dieser sich reumütig zeigt, Therapie und Antiaggressionstraining macht und für seine "Rechte" kämpft. Genau für solche Fälle gibt es nämlich auch den begleiteten Umgang.

Ich hoffe sie hat ihn angezeigt!

Er sollte in Therapie gegen fa er mit seinem Verhalten auch seinen Kindern Angst gemacht hat. Man muss ja Angst haben, daß er diese Gewalt ( er hat die Mutter seiner Kinder geschlagen) auch gegen seine Kinder ausübt. Man sollte ihm für mindestens. 6 Monate den Umgang verbieten damit er wieder zu klären Verstand kommt.


fallenstelle320  13.07.2024, 08:51

was sie tut spielt für ihn und die kinder keine rolle

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ja er hat das recht die kinder zu sehen, da er diesen nichts getan hat.

Der Vater hat ein Recht darauf. Es hört sich hart an, aber er hat die Mutter und nicht die Kinder geschlagen. Eventuell kann das Jugendamt aber die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining fordern


Rendric  11.07.2024, 20:41

Kindeswohlgefährdung ist es trotzdem. Aber jeder Fall von Kindeswohlgefährdung läuft über Jugendamt und Familiengericht.

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SimpleHuman  11.07.2024, 20:49
@Rendric

Streite ich auch nicht ab. Natürlich können die Treffen an Bedingungen geknüpft sein wie z.b. Antiaggressionstraining oder unter Aufsicht, aber den Kontakt ganz verbieten wird kaum ein Familienrichter

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Rendric  11.07.2024, 20:51
@SimpleHuman

Da es inzwischen klar als Kindeswohlgefährdung definiert wird (war früher nicht so), würde ich das nicht so sagen. Gewalttätige Personen verlieren auch ihr Sorgerecht, wenn sich ihre Gewalt gegen Partner richtet.
Er müsste sich shcon sehr glaubhaft und reumütig darstellen, damit ein Umgang gewährt wird. Für den begleiteten Umgang unter diesen Bedingungen ist es nämlich schon mal voraussetzung, dass Täter ihre Tat eingestehen. Nicht leugnen, nicht beschönigen.

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SimpleHuman  11.07.2024, 20:54
@Rendric

Dass es früher nicht so war, das ist mir bewusst. Daher kommt auch meine Aussage - anhand eigener Erfahrungen.

Die Polizei ist bei uns fast wöchentlich ein und ausgegangen und das JA hat das 0 interessiert.

... also in meiner Kindheit

Gut, dass sich da was getan hat

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Rendric  11.07.2024, 20:59
@SimpleHuman

Ich kenne "leider" nur die Theorie. Ich habe eine Fortbildung zum Thema "Häusliche Gewalt" gemacht. Also allumfassend, beleuchtet von allen Fachstellen mit Empfehlung für die Handhabung im Jugendamt, rechtliche Seite usw. Das Ding ist, dass die Theorie eigentlich ziemlich eindeutig ist, wie häusliche Partnergewalt als Auswirkung für Kinder einzustufen ist und wie weiter verfahren werden sollte (eben kein Umgang oder höchstens Begleitet und so), nur ist es in der Praxis nicht durchgehend angekommen. Richter haben einen Entscheidungsspielraum, Jugendamt auch. Und nicht jeder ist auf dem neusten Stand und nicht jedem passt der neuste Stand in sein Weltbild. Und so wird nicht unbedingt das durchgesetzt, was eigentlich wissenschaftlicher Konsens ist zum Thema Kindeswohl.

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fallenstelle320  13.07.2024, 08:51

das jugendamt kann garnichts fordern. die dürfen nur beraten, sonst haben sie nichts zu sagen

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Die Hürden für einen kompletten Umgangsausschluss sind extrem hoch. Wenn ein Umgangsausschluss von einem Familiengericht beschlossen wird, dann meist nur befristet auf ein Jahr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)