Neu gebaute Eigentumswohnung in einem Gebäude mit vielen Wasserschäden/Mängeln? Letzte Rate Ablehnen oder teilweise behalten?

Neu gebaute Wohnung vor 3 Jahren gekauft, 4 Gebäude mit insgesamt 100 Einheiten. viele Mängel im Gebäude und Wohnungen gefunden, vor allem Wasserschäden (bereits 9 oder 10 Fälle in den letzten 3 Jahren). für einige Nachbarn, der Entwickler weigert sich sogar die Garantie für Wasserschäden, mit der Begründung: weil der Bewohner nicht in der Wohnung richtig leben. 

Die Nachbarn haben bereits die letzte Rate gezahlt, so dass sie fast kein Druckmittel haben. Ich habe die letzte Rate noch nicht gezahlt und muss sie auch zahlen, weil meine Wohnung keine größeren Mängel aufweist. Ich habe aber Angst, dass ich später einen Wasserschaden erleide und der Bauträger sich weigert, zu zahlen.

Die WEG und Hausverwaltung und TÜV Sachverständiger (Emfohlen von HV) sind dumm (sorry für das Wort) und schwach im höchsten Maße.

1. kann ich die letzte Rate (oder nur einen Teil davon) wegen des möglichen Schadens noch behalten? Ich habe derzeit tatsächlich keine Wasserschaden, aber im Gebäude popt ab und zu ein Fall.

2. wie kann ich vernünftig beweisen, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß gebaut ist? (z.B. 10 Wasserschäden in dem Projekt ist nicht normal richtig? Die halbe Garage steht bei jedem starken Regen im Wasser)

Recht, Anwalt, Immobilien, Bauträger, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Hausverwaltung, TÜV, Zivilrecht, Wasserschaden Wohnung
Eigentumswohnung verkaufen nach 2 Jahren / 3 Jahren? Sehr unglücklich?

Hallo mein Mann und ich haben eine Wohnung gekauft. Wir wohnen seit Ende Januar 2024 hier.

Uns wurde damals aufgrund Eigenbedarf in unserer Mietwohnung gekündigt. Wir hatten 5 Monate Zeit etwas zu finden. Mein Mann wollte schon immer etwas kaufen und auf dem ersten Blick hatte die Wohnung viel was wir wollten. Jedoch habe ich von Anfang an etwas gegrübelt wegen der Lage und Anderem.

Ja nach nur dieser kurzen Zeit, bereuen wir es doch hier her gezogen zu sein. Wegen der Lage, es ist viel lauter als bei uns damals, bisher hatten wir mit den Nachbarn einen ja fast nur negativen Kontakt, da es hier in den Haus einen Streit wegen der Größe der Garten gibt und das spüren wir jetzt.

Wir haben eine kleine Tochter und ich bin noch in Elternzeit und somit viel zu Hause.

Ich fühle mich so unwohl hier und bin manchmal auch richtig traurig hier zu sein. Bin oft dann schlecht gelaunt und traurig. Ich fühle mich trotz unser Möbel etc überhaupt nicht wohl. Mein Mann fühlt sich auch nicht wohl aber es ist nicht ganz so stark ausgeprägt wie bei mir.

Wir haben davor in einer Kleinstadt gewohnt und nun in einem Dorf, bzw nicht direkt im Dorf, sondern in einer etwas abgelegenen Siedlung. Die Siedlung ist getrennt von einer Unterführung (Bahn)

Nun wollen wir die Wohnung nach der Spekulationsfrist wieder verkaufen da wir uns hier langfristig nicht sehen. Wir ärgern uns schon sehr. Mein Mann sieht es jedoch so, dass wir jetzt 2 Jahre bzw bis wir die Wohnung verkauft haben nicht Miete zahlen müssen. Die Spekulationsfrist beträgt laut Internet 3 Jahre wenn man die Wohnung selbst bewohnt hat bzw man muss in den vorherigen beiden Jahren in der Wohnung gewohnt haben und darf sie dann im Verkaufsjahr verkaufen.

Ist es dann richtig, dass man die Wohnung ab Mitte Februar 2026 verkaufen kann? Sind dann ja zwei Jahre und ein neues angefangenes Jahr. Also wir wohnen 2024 hier, 2025 und dann wäre ja das dritte Jahr 2026. Vlt kennst sich ja jemand aus da er mit Immobilien arbeitet?

Kann mir jemand vlt noch Tipps geben wie ich mich wohlfühlen kann? Ging es jemand ähnlich? Es ist so ein unschönes Gefühl sich überhaupt nicht zu Hause zu fühlen.

Wir sind selber Schuld, aber darum geht es in meiner Frage nicht.

Danke

Immobilien, Eigentumswohnung, Spekulationsfrist

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