Muss ich die Gutschrift vom Hausgeld an den vorherigen Besitzer zurückzahlen?

3 Antworten

[…] steht dem Erwerber auch ein Guthaben aus der Jahresabrechnung zu. […]

Quelle: Haufe

Denn die Wohnung gehört seit Januar 24 mir mit Pflichten und Rechten.

Genau so ist es. Und daher hat der frühere Eigentum nunmehr keinerlei Anrecht mehr auf die Rückzahlung.

da hat der Ehemaliger Besitzer recht , das geld steht ihm zu.

Das hatte ich damals beim Einzug in meine ETW auch so verfahren das die HV mit einem ehemaligen Eigentümer direkt abrechnet.


Onaxer  26.06.2024, 21:22

Nein. Das Geld steht ihm nicht zu.

Siehe Haufe

oder auch das Urteil vom AG Marl (Urteil v. 22.5.2014, 34 C 5/14)

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xavierMalaga 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 21:25
@Onaxer

Habe im Internet gelesen: Der Zeitpunkt der Abrechnung gilt. Also wer der Eigentümer war. Lasten und Gutschriften gehen an Eigentümer zum Zeitpunkt der Eigentümer.

Wäre eine Nachforderung, hätte ich das dem vorbesitzer gesagt, hätte er auch nicht bezahlt :D beim Geld wollen steht natürlich jeder Schlange.

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