Muss ich die Gutschrift vom Hausgeld an den vorherigen Besitzer zurückzahlen?
Ich habe im Januar 24 eine Wohnung gekauft. Nun habe ich die Abrechnung von Hausverwaltung bekommen und werde 900€ Gutschrift bekommen für das Jahr 2023.
Der Vorbesitzer ht mich angerufen und gemeint, dass er die Gutschrift haben möchte. Im Kaufvertrag steht aber diesbezüglich nichts. Wäre ein Schaden aufgetreten von der Vergangenheit, hätte ich das ja dann zahlen müssen.
Muss ich die Gutschrift an Vorbesitzer zurückzahlen? Oder ist das mein Geld? Denn die Wohnung gehört seit Januar 24 mir mit Pflichten und Rechten.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Onaxer/1719343542047_nmmslarge__0_0_155_155_2e28ed073b4311cb1b59c094d55fad3e.jpg?v=1719343542000)
[…] steht dem Erwerber auch ein Guthaben aus der Jahresabrechnung zu. […]
Quelle: Haufe
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Denn die Wohnung gehört seit Januar 24 mir mit Pflichten und Rechten.
Genau so ist es. Und daher hat der frühere Eigentum nunmehr keinerlei Anrecht mehr auf die Rückzahlung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
da hat der Ehemaliger Besitzer recht , das geld steht ihm zu.
Das hatte ich damals beim Einzug in meine ETW auch so verfahren das die HV mit einem ehemaligen Eigentümer direkt abrechnet.
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Habe im Internet gelesen: Der Zeitpunkt der Abrechnung gilt. Also wer der Eigentümer war. Lasten und Gutschriften gehen an Eigentümer zum Zeitpunkt der Eigentümer.
Wäre eine Nachforderung, hätte ich das dem vorbesitzer gesagt, hätte er auch nicht bezahlt :D beim Geld wollen steht natürlich jeder Schlange.
Nein. Das Geld steht ihm nicht zu.
Siehe Haufe
oder auch das Urteil vom AG Marl (Urteil v. 22.5.2014, 34 C 5/14)