Ruhestörung (Eigentumswohnung) beseitigen?

Hallo allerseits!

Seit 2016 bewohne ich meine jetzige Wohnung (Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus). Seit ca. 2 Jahren leide ich zunehmend unter der Lärm einer bestimmten Nachbarin, welche eine Etage unter mir wohnt.

Die Dame ist aller Erkenntnis nach psychisch krank (in der hiesigen psychiatrischen Fachklinik bekannt, öfter schon per Zwangseinweisung dort untergebracht worden, hat schon Feuerwehreinsätze verursacht usw.) und schreit von ca. 6.30 bis in den späten Abend (22.00 oder später) dauerhaft schrill durchs ganze Haus, schlägt Türen, so dass bei mir das Geschirr in den Schränken scheppert, macht "knallende Geräusche", schreit im Treppenhaus herum. Persönlicher Kontakt trägt absolut keine Früchte, da sie sich bei klingeln für wenige Minuten tot stellt.

Die Eltern wohnen mit im Haus, sind sehr freundlich, jederzeit ansprechbar, verständnisvoll, aber auch völlig hilflos, da die gesetzliche Betreuung nicht in ihrer Hand liegt.

Die Polizei ist im zweiwöchigen Rhythmus im Haus, die Maßnahmen reichen von an schellen und ermahnen, über gute (aber nutzlose Ratschläge) mir gegenüber bis hin zu völligem Desinteresse.

Die Hausverwaltung verweist ausdrücklich auf "Eigentum (der Dame gehört die Wohnung), da könne sie nicht eingreifen" und schickt der Dame Briefe mit der Hausordnung, kurzum, hilft null.

Die Situation belastet mich zunehmend, der ständige Tageslärm lässt mich nicht entspannen, schlafen vor oder nach Nachtschichten und ähnliches.

Kann mir jemand zu dem Thema Rat geben?
Grüße, Dennis

Recht, Eigentumswohnung, Ruhestörung
Auszugdatum max 2 Jahre im Kaufvertrag -was ist danach?

Hallo zusammen,

wie in meinem letzten Beitrag erklärt, hab ich nach 3 Jahren Suche meine Traumwohnung in München gefunden und möchte sie kaufen. Da ich sofort ein Zusage erteilt und die Finanzierungsbestätigung gebracht habe, würde der Verkäufer mir diese auch verkaufen. Alles läuft über eine Maklerin. Während ich anfangs happy war, scheint sich nun das mögliche Auszugsdatum immer weiter nach hinten zu schieben. Erst war es Sommer 21, dann sollte August 22 im Vertrag fixiert werden, jetzt soll ich schon mit März 23 leben.

Am Anfang hieß es, er wisse nicht in welchem Bauabschnitt seine Neubauwohnung gebaut werde und es könnte Max August 22 werden. Nun hat der Bauträger wohl den Bau verschoben und fängt erst 22 zu bauen an.

Der Verkäufer wird Vater und ich frage mich gerade, was passiert, wenn die Wohnung dann im März 23 immer noch nicht fertig ist. Dann kann ich ja wohl kaum bei einer Familie mit Kleinkind auf den Auszug bestehen oder doch?

Müssen die Verkäufer dann raus oder kann es sein, dass dies aufgrund Härtefall nicht durch geht?

Mir persönlich sind die 24 Monate ab Notar Termin viel zu lang (zumal er eine Witzmiete für München zahlen möchte) und ich würde gern so schnell wie möglich umziehen. Mir ist aber klar, dass ich so eine Wohnung in München (Dachterrasse, Maisonette, am Naturschutzgebiet) nie wieder finden werde oder auch nicht mehr bekommen werde. Habe schon die Erfahrung gemacht, überboten worden zu sein etc.

Ich weiß, dass viele sich fragen, wieso willst du die kaufen. Aber so einfach ist das für mich nach 3 Jahren erfolgloser Suche nicht. Nur weiß ich eben nicht, ob ich überhaupt die Chance habe, da nach 2 Jahren einzuziehen wenn der Bau dann auch wieder nicht fertig ist.
Muss ich dann erst mit einer Eigenbedarf Kündigung anfangen? Die würde bei 16 Jahren ja auch 9 Monate oder länger dauern. Oder ist das schon vom Tisch, weil die vertraglichen 24 Monate vereinbart sind?

Lieben Dank für eure Hilfe

Eigenbedarf, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Notarvertrag

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