Darf der Vermieter mir meine Katze verbieten??

10 Antworten

Das ist jetzt wirklich dumm gelaufen - für das Kätzchen natürlich erst einmal gut.

Genau genommen hättest Du die Katze vor dem Sturm retten können, hättest sie aber nicht bei Dir aufnehmen dürfen. Aufnahme bei Dir erst, nachdem Du das Einverständnis der Vermieterin eingeholt hast.

Hätte die Vermieterin abgelehnt, wovon wohl auszugehen ist, hättest Du sie auf Zustimmung verklagen können. Vor Gericht braucht sie dann aber unbedingt einen Grund, um den Richter oder die Richterin zu überzeugen.

Sie hat Dir die nachträgliche Zustimmung verweigert und nun hast Du immer noch Gelegenheit, sie auf Zustimmung zu verklagen. Theoretisch könntest Du das Kätzchen bis zu einer Gerichtsentscheidung behalten.

Die andere Seite ist: Du hast gegen eine wesentliche Bestimmung des Mietvertrags verstoßen, nämlich nicht vorher um Erlaubnis gefragt. Dafür könnte Dich die Vermieterin abmahnen und verlangen, dass Du einen Zustand herstellst, wie er vor der Aufnahme des Kätzchens war, um dann ggf. um Erlaubnis zu fragen, bzw. auf Zustimmung zu verklagen.

Wenn sie das macht, also dass sie Dich abmahnt, könnte sie Dir, wenn Du das oben beschriebene verweigerst, Dir auch die fristlose Kündigung hinterher senden.

Im Prinzip hast Du jetzt zwei Möglichkeiten:

  1. Das Kätzchen einfach behalten und abwarten, was kommen wird
  2. Die Vermieterin auf Zustimmung verklagen
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

mollyonmymind 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 15:12

Naja ganz bei mir habe ich sie nicht. Also ich habe sie erstmal zu meinem Vater gegeben er kann sie aber nicht behalten

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Der Mietvertrag ist doch unmissverständlich und ernst und wörtlich gemeint. Steht da drin, dass ein Katzenverbot erst dann gilt, wenn die Vermieterin es begründet? Wenn da so etwas nicht drinsteht, darfst Du die Katze nicht behalten.


Im Grunde genommen kannst du.Das prinzipielle Recht von Vermietern Katzenhaltung zu verbieten wurde nämlich vor einigen Jahren vom BVG abgeschafft.Selbst wenns im Mietvertrag steht ist es rechtlich seither nicht mehr gültig.

Der Vermieter kann dich also aus dem Grund nicht mehr rauswerfen .Aber-und das ist eben das ABER:Wenn ein Vermieter partout keine Tiere in seinen Wohnungen will dann lassen sie sich seit dem Urteil was anderes einfallen als Grund dich raus zu bekommen(etwas womit er auch rechtlich durchkommt):Sei es dass ne Verwandte plötzlich die Wohnung braucht-sprich Eigenbedarf oder du bist plötzlich angeblich zu laut oder zu unordentlich oder oder...

Es ist also in jedem Fall besser man schafft es das OK des Vermieters zu bekommen.

Aber jetzt mal was anderes:Dir ist klar dass du die Katze nicht einfach behalten kannst ohne sie als Fundtier bei deiner Gemeinde zu melden?

Sonst ist es nämlich als hätttest du sie dem Besitzer -falls es einen gibt -gestohlen mit den selben Konsequenzen sprich Anzeige/Polizei.

Es ist ja nicht ausgeschlossen das das Kätzchen irgendwo ausgebüxt ist aus Panik wegen dem Sturm und jetzt vermisst und gesucht wird.Oder an der Leine draussen war und sich losgerissen hat als der Sturm anfing.

Deshalb muss sie eig.erst mal ins Tierheim denn da wird als erstes nachgefragt wenn man ein Tier vermisst.

Meistens ist es aber so dass die Tierheime ohnehin zu voll sind und froh sind wenn in dem Fall das Tier beim Finder bleiben kann bis klar ist ob es wen gibt der es sucht.Aber Bescheid wissen müssen sie darüber -deshalb Fundtier melden!

Wenn sich nach 6 Monaten keiner gemeldet hat kann die Katze offiziell deine werden,solang nur zur Pflege!

Nein. Damit verstößt du gegen den Vertrag und brichst ihn.

Du müsstest rechtlich dagegen vorgehen, das dauert aber und natürlich darfst du die Katze in der Zeit auch nicht besitzen denn es ist weiterhin ein Vertragsbruch wo der Vermieter gegen dich vorgehen kann. Zudem würde das bei einem rechtlichen Verfahren nicht gut für dich sein.

Außerdem machst du dich mit den behalten der Katze strafbar. Fundtiere müssen ohne Ausnahme an das Tierheim übergeben werden.


frodcat  25.06.2024, 19:15

Eben nicht mehr:Selbst wenns im Vertrag steht ist die Klausel nichtig(siehe meine Antwort)

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Viele Gerichte zählen Katzen zu den Kleintieren (Achtung: Einzelfall bezogen). Die Haltung von Kleintieren wäre somit nach BGH auch ohne Erlaubnis möglich.

Steht im MV explizit der Genehmigungsvorbehalt für Hunde und Katzen dann ist das bindend

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig