Bei unserer Wohnungssuche (als Eigentum) stoßen wir oftmals auf Mehrfamilienbauten mit so 6-20 Parteien aus den 70ern und frühen 80ern, in welchen Nachtspeicherheizungen verbaut wurden. Das Nachstspeicher eher suboptimal ist, das ist uns bekannt und wir wissen, dass diese nur noch für eine bestimmte Zeit zugelassen sind. Daraufhin die Frage:
1) Ich vermute, ich muss bei einem von mir angestrebten Wechsel (auf z..b. Gasetagenheizung) das im Rahmen einer Eigentümerversammlung ansprechen und genehmigen lassen muss, vor allem, weil ich ja einen Kamin an der Außenfassage erstellen lassen muss, richtig?
2) Wenn aber doch Nachtspeicher verboten werden, dann müssen es doch tausende dieser Gemeinschaften geben, deren Eigentümmer ALLE das gleiche Problem haben. Gibt es da denn nicht eine generelle Lösung?
3) Nachtspeicherfußodenheizungen:
a) Werden die auch verboten?
b) Vermutlich drin lassen und dazu eine Gasheizung mit Heizkörpern zusätzlich einbauen, richtig?