Immobilien-kapitalanlagen Maklerprovision aufteilung?

1 Antwort

Von Experte Gerhart bestätigt

Die Regelungen des §656a ff gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser. Der Käufer muss Verbraucher sein. Das heißt, es ist egal, ob die Immobilie zur Selbstnutzung oder zur Kapitalanlage gedacht ist

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig