Widerspruch Eigenbedarfskündigung - muss ich den Grund angeben und zählt dieser?

Hallo,

uns wurde vor etwas über einem Monat wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wir sind dann auch direkt los zum Makler. Nun ist es aber so das dieser uns sagte die Chancen stehen sehr schlecht, zu diesem Zeitpunkt suchen viele.

Wir haben mit dem Vermieter gesprochen das wir mehr Zeit brauchen, diese gibt er uns aber nicht da er noch umbauen will.

Nun wollen wir Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, die schriftliche Kündigung kam nämlich erst vor 2 Wochen, wir haben also noch Zeit dafür. Der Vermieter kündigte nun an wenn wir widersprechen geht er vor Gericht.

Nun finde ich aber unsere Gründe berechtigt. Oder zählen die nicht? 1. Ist der Markt laut Makler grade überlaufen. 2. Sagte uns vor 4 Wochen der Vermieter, als er hier persönlich die Kündigung ankündigte, das er dem zweiten Mieter schon vor 3 Monaten gekündigt habe und bei uns solange gewartet habe wie es geht weil er nicht wusste wie er uns das sagen sollte (man versteht sich gut)

Er hat das also selbst zu verantworten das wir nun mehr Zeit benötigen. Der andere Mieter hat ebenfalls bis ende Januar Zeit. Also 6 Monate, wir "nur" 3.

Nicht das ihr mich falsch versteht. Wir sind damit einverstanden hier auszuziehen und werden auch alles geben das rechtzeitig zu schaffen, aber für den Fall das es Zeitlich nicht passt - und danach sieht es momentan aus - müssen wir noch eine Räumungsfrist von min. 1-2 Monaten zusätzlich bekommen.

Also was meint ihr, würde unser Widerspruch so gelten oder sind es keine Gründe die eine Aufschiebung berechtigen?

Kündigung, Eigenbedarf, Widerspruch

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