Mieterin antwortet nicht und geht nicht ans Telefon?

Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft. Ende November war dann alles geklärt und ich war der Eigentümer.

Dort wohnt jetzt schon seit 20 jahren eine 92 Jahre alte(noch sehr sehr fite) Dame die auch brav die Miete zahlt. Das Problem liegt darin das ich diese Wohnung selber nutzen will.

Der alte Eigentümer, hat die Wohnung vor dem Verkauf sehr aufwendig renoviert und anschließend die Miete erhöht. Als ich dann zur Besichtigung da war habe ich der Dame und ihrer Tochter auch gleich gesagt das ich die Wohnung selber nutzen will. Beide waren einverstanden, die Dame meinte auch das sie auf Grund der Mieterhöhung sowieso ausziehen will.

Anfang Dezember habe ich dann ein Brief per einschreiben mit einer eigenbedarfskündigung geschrieben. Habe auch die Bestätigung das es ankam! Auch vermerkt das sie ( weil sie so lange dort lebt) eine Frist von 9 Monaten zum ausziehen hat. Alles korrekt und durch einen Rechtsanwalt geprüft.

Jetzt ist Ende Februar. Sie zahlt ihre Miete weiter. Aber seit Dezember geht niemand mehr als Telefon und es macht keiner die Tür auf obwohl das Licht brennt. Ich weiß ja sie hat bis September Zeit, aber ich will einfach wissen wie es voran geht und ob sie ÜBERHAUPT vor hat aus zu ziehen. Langsam mach ich mir Sorgen aber ich will da auch kein Terror machen und rund um die Uhr anrufen. Ich versuch das immer 2-3 mal in der Woche. Mitte Januar war das Telefon überhaupt für fast 2 Wochen bei ihr aus und dann ging alles wieder.

Hat mir jemand einen Rat wie ich handeln kann? Zum einem will ich nicht unhöflich sein bzw sie nerven. Zum anderen will ich aber denn stand der Dinge einfach wissen..

Kündigung, Wohnung, Geld, Oma, Mieter, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, Kündigungsfrist
Vermieter will Wohnung verkaufen-Folgen für mich als Mieter?

Hallo Community,

unser Vermieter hat uns heute mitgeteilt, dass er die Wohnungen welche wir bewohnen 2022 verkaufen will. Es handelt sich um eine 1 und eine 3RW mit ca 90qm. Altbau in guter Lage in eher schlechtem Zustand - bzw. ist klar das einiges gemacht werden muss (Heizung,Fenster, Dach ist sicher auch in absehbarer Zeit dran etc. )Das Haus ist Eigentümergemeinschaft mit 3 Eigentümern. Einer davon nicht mehr erreichbar - diese Wohnungen stehen schon jahre leer.

Der Vermieter hat uns ein vorkaufsrecht angeboten. Das wollen wir aber eigentlich nicht annehmen, wegen der genannten Gründe und weil die Wohnunng schon längst nicht mehr zu unserem leben passt. Wir haben immer nur sporadisch gesucht weil wir eigentlich kaufen/bauen wollen und das Angebot hier einfach mau ist. Nun haben wir ein Grundstück reserviert und warten auf erste Grundrisse. Unsere Befürchtung ist bei einem Verkauf auf Eigenbedarf gekündigt zu werden. Wir wohnen hier zwar jetzt genau die 8 Jahre und haben somit 9 Monate kündigungsfrist aber vermutlich sind wir dann mit Bau (sollte es etwas werden - Baubeginn frühestens Sommer 22, da Grundstück noch erschlossen werden muss) noch nicht fertig und müssten dann gezwungener Maßen noch eine zwischenlösung finden mit 2 kindern ziemlich schwierig … Was würdet ihr uns Raten?

und noch eine Frage: hier in den Wohnungen gibt es diverse Mängel, welche seit dem Einzug bestanden haben und nie korregiert wurden. Da privater Vermieter und wir uns einig waren (zb. gesprungene Fliesen im Bad/ Fliesen in der Küche nur bis Küchenzeile etc. ) das es so bleiben kann. Wir haben das dokumentiert und mit Unterschrift aber was ist wenn er das dem neuen Vermieter nicht weitergibt? - wir sind ja an den Mängeln nicht schuld wir haben sie Quasi geduldet und ich habe bedenken, dass es uns negativ ausgelegt werden kann und dann Ärger beim Auszug vorprogrammiert ist.

LG

Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Eigenbedarf, Vermieter
Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung
Auszugdatum max 2 Jahre im Kaufvertrag -was ist danach?

Hallo zusammen,

wie in meinem letzten Beitrag erklärt, hab ich nach 3 Jahren Suche meine Traumwohnung in München gefunden und möchte sie kaufen. Da ich sofort ein Zusage erteilt und die Finanzierungsbestätigung gebracht habe, würde der Verkäufer mir diese auch verkaufen. Alles läuft über eine Maklerin. Während ich anfangs happy war, scheint sich nun das mögliche Auszugsdatum immer weiter nach hinten zu schieben. Erst war es Sommer 21, dann sollte August 22 im Vertrag fixiert werden, jetzt soll ich schon mit März 23 leben.

Am Anfang hieß es, er wisse nicht in welchem Bauabschnitt seine Neubauwohnung gebaut werde und es könnte Max August 22 werden. Nun hat der Bauträger wohl den Bau verschoben und fängt erst 22 zu bauen an.

Der Verkäufer wird Vater und ich frage mich gerade, was passiert, wenn die Wohnung dann im März 23 immer noch nicht fertig ist. Dann kann ich ja wohl kaum bei einer Familie mit Kleinkind auf den Auszug bestehen oder doch?

Müssen die Verkäufer dann raus oder kann es sein, dass dies aufgrund Härtefall nicht durch geht?

Mir persönlich sind die 24 Monate ab Notar Termin viel zu lang (zumal er eine Witzmiete für München zahlen möchte) und ich würde gern so schnell wie möglich umziehen. Mir ist aber klar, dass ich so eine Wohnung in München (Dachterrasse, Maisonette, am Naturschutzgebiet) nie wieder finden werde oder auch nicht mehr bekommen werde. Habe schon die Erfahrung gemacht, überboten worden zu sein etc.

Ich weiß, dass viele sich fragen, wieso willst du die kaufen. Aber so einfach ist das für mich nach 3 Jahren erfolgloser Suche nicht. Nur weiß ich eben nicht, ob ich überhaupt die Chance habe, da nach 2 Jahren einzuziehen wenn der Bau dann auch wieder nicht fertig ist.
Muss ich dann erst mit einer Eigenbedarf Kündigung anfangen? Die würde bei 16 Jahren ja auch 9 Monate oder länger dauern. Oder ist das schon vom Tisch, weil die vertraglichen 24 Monate vereinbart sind?

Lieben Dank für eure Hilfe

Eigenbedarf, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Notarvertrag
Was passiert wenn der Vermieter beim Anwalt lügt und das auffliegt?

Unser Vermieter ist zum Anwalt gegangen, da wir uns bei einem anderen Anwalt über eine nicht funktionierende Heizung, kalte Räume, Undichte und Nasse Wände, Schimmel und nicht Auszahlung unseres Guthabens der Betriebskosten beschwert haben. Die Liste der Mängel ist endlos lang und er meinte er bemüht sich, aber das tut er keineswegs. Immer wieder gab es Stress, wo ER laut wurde und grundlos angepisst war. Es wird ja wohl nicht so schwer sein eine Wohnung in einen normalen Zustand zu bringen, er bekommt ja schließlich das Geld dafür. Wir reden seit Jahren und nix passiert!

Er hat beim Anwalt angegeben, unsere Wohnung für den Eigenbedarf zu nutzen, heißt wir müssen raus. Natürlich offensichtlich dass es nur eine Lüge ist um uns loszuwerden, darf er einfach so lügen?

Wir haben ihm nie irgendwas getan, wir sind scheinbar einfach nur im weg, obwohl wir hier länger wohnen als er selbst.

Bekommt er eine Strafe für Falschaussagen beim Anwalt? Ich war bei den lauten Aufeinandertreffen immer als Zeuge dabei und weiß somit wer was gesagt hat. Es steht also nicht "Aussage gegen Aussage" - bedeutet auch ich weiß 100% dass er Lügt.

Was passiert so nebenbei eigentlich wenn er sich auch weigert die Betriebskosten und Kautionen auszuzahlen?

Kann man den Kampf noch gewinnen, sodass wir hierbleiben können? Und wenn nicht, muss er dann sich wenigstens an irgendwelchen Umzugskosten beteiligen? Schließlich will er uns ja raus haben...

Wir haben vor paar Jahren erst viel renoviert, jetzt noch homeoffice, kleinkind usw. Da hat man natürlich noch Zeit Unmengen an Besitz von A nach B zu schleppen 🙄

Sorry für den langen Text, wäre für jede Hilfe sehr dankbar! <3

Ich fass es echt nicht dass Vermieter solche undankbaren Vollidioten sein können, statt mal dankbar zu sein dass man denen monatlich Haufen Geld in den Nacken schießt ohne dass man im nachhinein wirklich was davon hat...

Geld, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Eigenbedarf, Vermieter, Immobilien

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