Hallo.

Folgende Situation: Habe mir August 2013 ein 2-Famielienhaus gekauft und die obere Wohnung vermietet. Die war ja komplett renoviert. Mittlerweile wurde angebaut und die zweite Wohnung muss komplett renoviert werden. Da Ich vieles selber mache und nur Abends das mache geht es schwer, wenn Leute wohnen.

Daher meine Frage: Kann Ich die wegen Eigenbedarf kündigen? Ich will selber wohnen und unten arbeiten damit das alles schneller funktioniert. Hin und her fahren geht voll auf die Zeit. Darf Ich kündigen obwohl Ich vorübergehend einziehen will, damit Ich die Wohnung schnell renovieren kann. Wegen der Baustelle ausserhalb des Hauses sind wir momentan auch nicht auf dem grünen Zweig mit dem Mieter. Würde dann das Gesetz § 573a Abs.1 BGB hier eingreifen? Wobei die Kündigungsfrist sich um 3 Monate verlängert. Welche Variante würdet ihr hier vorziehen?

Danke im Voraus.