Ich bin im 6. Monat schwanger und lebe seit über 3 Jahren in meiner Wohnung. Da ich schwanger bin meint mein Vermieter will ich bestimmt eine größere Wohnung und meint er müsse mich wegen Eigenbedarf kündigen weil sein Sohn die Wohnung dann brauchen würde. Der Sohn lebt aber schon im selben Haus unterm Dach. Ich weiß das der Vermieter solange der Härtefall schwangerschaft besteht die Frist solange verlängern muss bis ich nicht mehr schwanger bin aber darf er das Eigenbedarf nennen wenn doch sein Sohn eh schon im Haus wohnt?