Vermieter vermietet Garage welche über unseren Zähler läuft?

Hallo ihr Lieben,

also wie in der Überschrift erwähnt handelt es sich um folgendes: Wir sind vor knapp einem Jahr in ein 2 Parteienhaus eingezogen und bewohnen die EG Wohnung. Damals zu Beginn des Mietverhältnisses hieß es seitens des Vermieters wir könnten die Garage (es gibt nur eine) mitmieten. Allerdings haben wir das da noch abgelehnt, aber mit der Option sie zum Winter hin dann doch noch mit anzumieten, was auch okay war. Im Laufe der Monate gab es allerdings mit dem Vermieter immer mehr Ärger und Unstimmigkeiten, unter anderem bekamen wir nach 3 Monaten Mietverhältnis eine Kündigung wegen Eigenbedarf. Es stellte sich schnell heraus, dass dieser nur vorgetäuscht ist. Wir sind natürlich nicht zu seinen Bedingungen ausgezogen und so fing das an, dass er ständig irgendwelche Dinge suchte um uns hier rauszumobben. Unter anderem die Garage, die er vor knapp 6 Monaten angeblich an seinem Bruder, welcher leider direkt über uns wohnt vermietet hat. Nun ist meine Frage, ob das überhaupt gerechtfertigt ist, denn die Garage läuft über unsere Wohnung, sprich: Wir zahlen Strom, jedesmal wenn das Tor elektrisch auf und zu geht und jedesmal wenn die von oben der Meinung sind, sie müssten Party in der Garage feiern mit Licht, Musik usw. oder wenn er sein Auto darin repariert... Das Schärfste ist, wir dürfen noch nicht einmal (wie es anfangs noch erlaubt war) unsere Fahrräder durch die Garage schieben sondern müssen diese nun bei Wind und Wetter durch die eigene Wohnung schieben. Den Vermieter darauf angesprochen hieß es, na wenn wir ausziehen bekämen wir dann 20,00 Euro für die Garage und wir sollen uns wegen ein paar Cents nicht aufregen. Die Außenbeleuchtung läuft ebenfalls über unseren Zähler, wird aber von oben genauso beansprucht. Was können wir tun? Hat jemand einen hilfreichen Tipp? Wir sind leicht überfordert, gerade, weil die Situation in den letzten Monaten nicht einfach war. Ich könnte noch so viel mehr schreiben, z.B. dass er bei Auszug die Kaution nicht zurückzahlen will, weil er angeblich hohe Nachzahlungen hat, welche wir zu verursachen hätten, obwohl es nur einen Gas-und Wasserzähler für das ganze Haus gibt...oder die Tatsache das ich durch den ganzen Terror krank geworden bin usw... Aber glücklicherweise haben wir nun eine andere Whg. gefunden und werden bald umziehen mit der Hoffnung und Zuversicht auf bessere Zeiten.

Eigenbedarf, Kaution, Vermieter, Garage, Mietstreit
Eigenbedarfskündigung?

Hallo,

ich werde im Dezember 62 Jahre alt. Habe einen 24 Jahre alten Sohn und ein Partnerin die bei mir leben.

2017 bin ich in eine Mietwohnung eingezogen. Tolle Wohnung und guter Mietpreis. Einziges Manko war, dass Gasabrechnung zu 100 % durch zwei Parteien geteilt wurde. Dies obwohl im Mietvertrag die Regelung 30 % nach qm und 70 % nach Verbrauch stand.

Es könnte aber kein Verbrauch gemessen werden, da beide Wohnungen in dem Haus an einen Gaszähler angeschlossen war und beide Fußbodenheizung habe.

In der anderen Wohnung wohnt der Vater meiner Vermieterin. Er hat alle Häuser und Wohnungen seiner Tochter übertragen, die in der Nähe wohnt. Abrechnungen erhalte ich aber vom Vater .

Die Wohnung ist toll und kostet ohne Nebenkosten 690 Euro bei knapp 100 qm.

Unsere Fußbodenheizung funktionierte nie richtig aber die Eltern die unten wohnen haben geheizt ohne Ende

So sind natürlich de Nebenkosten immer höher geworden. Wir haben sozusagen das Heizen der Eltern mit bezahlt.

Mittlerweile liegt der Preis mit Wasser und Heizung bei 1150 €. Das heißt, wir zahlen 460 Euro Nebenkosten (ohne Strom).

Ich habe dies immer akzeptiert, weil auch insgesamt 1150 € immer noch ein guter Preis für die Wohnung ist

Haben ein gutes Verhältnis zu den Eltern.

Vor 9 Wochen habe ich mit der Vermieterin telefoniert. In dem Gespräch sagte sie, sie sei froh dass wir uns wohl fühlen und möchte das wir weiter in der Wohnung zufrieden sind.

Vor 3 Wochen habe ich mit dem Vater noch Tarif für Heizung bei unserem Anbieter besprochen. Er meinte noch zu mir, sollen wir das für 1 oder 2 Jahre fest machen.

Gestern erhielt ich dann völlig überraschend die Eigenbedarfskündigung zum 31.01.2025.

War schockiert und bin immer noch fix und fertig

Begründet wird diese mit dem Rückzug der beiden Söhne der Vermieterin aus Berlin nach Viersen. Für diese benötigen sie unsere Wohnung.

Es steht auch die Begründung in der Kündigung und der Hinweis auf Widerruf bis spätestens 30.11.

Ich habe der Vermieterin gesagt, dass Du für mich eine sehr harte Entscheidung ist.

Ich werde 62 Jahre alt. Mein Sohn, der bei mir lebt (24 Jahre alt) steht kurz vor Abschluss seines Studiums. Da ich 2027 in Rente gehe und dann wesentlich weniger Geld zur Verfügung habe, war meine Planung so, dass, wenn mein Sohn in 1 oder 2 Jahren auszieht, ich die jetzige Wohnung fristgerecht kündige und mir eine kleinere 2 Zimmer Wohnung suche.

Die Kündigung jetzt bedeutet, ich muss jetzt wieder eine 3 Zimmer Wohnung suchen. Problem wird auch werden dass ich zwei Katzen haben. Finde ich eine habe ich Umzugskosten. Die neue Wohnung kann ich dann wenn mein Sohn dann auszieht wieder kündigen und eine 2 Zimmer Wohnung suchen. Und wieder Umzugskosten.

Das schlimme ist, dass die Vermieterin in einem grossen Haus alleine mit ihrem Mann lebt. Dort gäbe es mit Sicherheit auch die Möglichkeit die Söhne aufzunehmen. Und wie bereits geschrieben hat sie auch etliche Mietobjekte in der Nähe.

Es geht hier nur darum den Söhnen eine schöne Wohnung zu geben und Oma und Opa unten wohnen zu haben.Und darum sollen wir raus.

Meine Frage.

Habe ich mit einem Widerspruch wegen unzumutbare Härte, vor allem auch wegen dem Aspekt, dass die Vermieterin noch etliche andere Wohnungen hat und vor allem ein grosses Haus mit Mann bewohnt eine Chance.

Ich muss jetzt 3 Zimmer Wohnung suchen (für 1 oder 2 Jahre) um dann diese bei Auszug Sohn zu kündigen.

Vielen Dank für Hilfe

Kündigung, Eigenbedarf, Mietrecht Kündigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Eigenbedarf