Hallo zusammen,

ich beziehe derzeit Übergangsgeld von der Rentenversicherung und bin in einer beruflichen Reha (2 Jahre Schule). Nun wurde der Unterhalt für mein Kind berechnet.

Mein Eigenbedarf wurde auf 800 Euro festgestellt und dementsprechend der "Überschuss" als Unterhalt eingezogen.

Meine Frage bezieht sich nun darauf: Ist der Eigenbedarf bei einer beruflichen Reha wirklich nur 800 Euro? Wer kann mir konkrete Auskunft geben?

Danke im Voraus