Kündigung zwecks Eigenbedarf trotz Prüfungsphase?

Ihr Lieben,

Vorab: Ich weiss natürlich, dass das hier kein offizielles Forum für Rechtsfragen ist, vielleicht kennst sich ja dennoch jemand aus oder war schon mal in einer ähnlichen Situation.

Die Tochter unseres Vermieters lässt sich scheiden und möchte nun in unsere Wohnung einziehen. Sie hat anscheinend nach anderen Wohnungen geschaut - allerdings ist sie, laut ihrer Aussage, nicht fündig geworden. Sie hat zwei Kinder, die bei ihr bleiben werden.

Zu unserer Situation: Wir sind beide Studenten, allerdings fängt mein Mann im Juli an zu arbeiten. Ich befinde mich mitten in meinem Examenssemester und lege meine Prüfung im Oktober ab. Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus in dem sich eine weiter Wohnung befindet, die mit unserer identisch ist.

Meine Frage ist nun, ob jemand schon Erfahrungen gemacht hat eine Kündigung auf Grundlage eines Eigenbedarfs aufgrund einer Prüfungssituation abzuwehren. Hat die Tochter unseres Vermieters Anspruch auf eine bestimmte Wohnung (in diesem Fall unsere) oder darf sie sich nicht festlegen? Hat sie nicht eigentlich Anspruch auf die gemeinsame Wohnung, die sie mit ihrem Ex-Mann bewohnt hat, da die Kinder bei ihr bleiben werden?

Vielen Dank für eure Antworten!

Kleiner Edit:

Alle Wohnungen gehören unserem Vermieter. Die OG kommt nicht in Frage, da diese zum einen nur eine Zwei-Zimmer-Wohnung ist und zum anderen von einer älteren Dame mit bekannter Erkrankung bewohnt wird. 

Die Wohnung über uns also im EG ist mit unserer identisch und wird von einer einzelnen Dame mittleren Alters mit Festanstellung bewohnt. 

Der Vermieter hat keinerlei Pflicht den Mieter zu wählen, der am wenigsten von einer Kündigung betroffen wäre? 

Soweit ich weiss, ist eine Prüfung sehr wohl eine besondere Härte und muss berücksichtigt werden. 

Wir werden über Anwalt/Mieterbund versuchen, die EBK wenigstens bis November rauszuzögern.

Außerdem ist eine Wohnungssuche für Studenten nie einfach! Nebenher geht zum einen garnicht, da die Uni ihre Zeit deutlich einfordert und zum anderen ist ein Umzug innerhalb meiner Lernphase für mich praktisch unmöglich.

Mietrecht, Eigenbedarf, Student
§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

Kündigung, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, BGB, Jura, Mieterschutz, Rechtsberatung
Kündigung wegen Eigenbedarf! Was tun?

Hallo, mein Freund & ich sind in in unsere gemeinsame Wohnung Dezember 2016 eingezogen. Den ersten Monat war alles gut. Dann kurz vor Silvester 2 Tage kam die Kündigung wegen Eigenbedarf. Wo ich zuvor noch sagen muss hat die Frau unseres Vermieters Demenz. Was aber schon vorneherein klar war. Auf jeden Fall kam dann die Kündigung zwei Tage vor Silvester Kündigung wegen Eigenbedarf weil er die Wohnung für Pflegepersonal bräuchte weil seine Frau an Demenz erkrankt sei WAS aber schon von vorne herein klar war. Jetzt haben wir noch bis ende Juli zeit um uns eine neue Wohnung zu suchen wir sind beide 21 Jahre alt & haben Katzen als Haustiere . Hier bei uns im Ort ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden schon dreimal schwieriger wird es mit Haustieren. Könnt ihr mir helfen. Weil ich habe die Hoffnung schon so gut wie aufgegeben. Mir wurde zum beispiel auch durch googeln bekannt das der Vermieter uns vor dem Einzug hätte sagen müssen das er die auf Eigenbedarf hätte vorwarnen sollen. Wie hätten gar nicht mehr einziehen dürfen wegen 30 Tagen das war ja echt der Hammer. Wir haben jetzt Angst unser Zuhause zu verlieren und unsere Haustiere (2Katzen)! Laut Internet steht dem Pflegepersonal wegen dem er uns ja raushaben will keine 3 zimmer wohnung zusteht. Wir haben keine ahnung mehr was wir tun sollen könnt ihr mir bitte helfen?? Danke schon einmal im vorraus!❤❤

Kündigung, Haustiere, Mietrecht, Eigenbedarf

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