Zweifamilienhaus kaufen, Mieterin kündigen und übergangsweise die zweite Wohneinheit bewohnen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen, ein Zweifamilienhaus zu kaufen. Das Objekt weist eine Gesamtwohnfläche von 240 Quadratmetern auf.

Die Wohnungen sind wie folgt gegliedert:

  • Erdgeschoss: 80 Quadratmeter
  • OG + DG: 160 Quadratmeter

In der oberen Wohnung wohnt aktuell eine Familie mit einem jugendlichen Kind. Zur Zeit wird eine Kaltmiete von 480€ entrichtet, was einem Quadratmeterpreis von 3€ entspricht. Die Ortsübliche Miete beträgt ca. 5€/Quadratmeter in dieser Gemeinde, in den Umliegenden Städten und Gemeinden teils deutlich mehr.

Bislang sah unser Plan so aus, dass wir der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen (9 Monate Kündigungsfrist) und Zeitgleich die untere Wohnung renovieren und übergangsweise beziehen. Nach dem Auszug der Mieterin sah der Plan vor, in die obere Wohnung zu ziehen und die untere, kleinere Wohnung zu vermieten.

Wir wurden jetzt darauf hingewiesen, dass in diesem Falle die Eigenbedarfskündigung nicht mehr rechtmäßig wäre. Ist dem tatsächlich so?

Leider haben wir den Mietvertrag bislang noch nicht einsehen können sodass ab hier erstmal nur Mutmaßungen angenommen werden. Das Objekt verfügt über einige Kellerräume sowie einen Carport, Garage und einen Garten.

Wäre es zulässig, für den Fall dass die Mieterin nicht kündbar ist, einzelne Bereiche per Eigenbedarfskündigung frei zu bekommen sofern sie im Mietvertrag aufgelistet sind? Darf ich davon ausgehen, dass nicht im Mietvertrag aufgeführte Bereiche durch mich als neuen Eigentümer zurückgefordert werden dürfen oder gilt hier so eine Art "Bestandsschutz" oder Gewohnheitsrecht?

Danke und Viele Grüße

Kündigung, Mietrecht, Eigenbedarf, Immobilien, Hauskauf, Zweifamilienhaus
Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

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