Hallo,

habe seit dem ersten September einen Volljährigen Auszubildenden der zwei mal die Woche Berufschule hat. Diese ist immer am Dienstag und Freitag. Im Betrieb ist die Regelung so getroffen dass von Montag bis Donnerstag 8,15 Stunden gearbeitet wird und am Freigt nur 7 Stunden, so dass jeder auf seine 40 Stunden kommt. Beim Azubi ist jetzt das Problem dass dieser am Freitag 9 Schulstunden Berufschule hat und normalerweise 8 Stunden Arbeitszeit angerechnet bekommen soll. Folgendes habe ich gegoogelt:

Anrechnung der Berufsschulzeiten (§ 9 JArbSchG)

Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet. Eine Blockwoche in der Berufschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.

Wie soll ich jetzt verfahren? Werden am Freitag so wie Betrieblich vereinbart nur 7 Stunden angerechnet oder muss er unter der Woche nur 8 Stunden Arbeiten und bekommt am Freitag auch 8 Stunden angerechnet?

Danke im Vorraus