45 Minuten vor Arbeitsbeginn unbezahlt vor Ort. Ist das rechtens, hab ich Anspruch auf Bezahlung?

Guten Tag, ich arbeite als Aushilfe (Minijob) bei einer Leiharbeitsfirma.

Ich darf mir meine Arbeitszeiten dort per App selbst auswählen und habe auch keinen Arbeitszwang (soll heißen, dass ich auch mal 2 Monate nicht arbeiten gehen muss, wenn ich das nicht möchte, wie erwähnt darf ich selbst entscheiden, wann und wo ich arbeite). Ich studiere und die Arbeit ist für mich neben Kindergeld und Wohngeld meine Haupteinnahmequelle um meine laufenden Kosten zu decken.

Bei einem Job verlangt der Arbeitgeber von mir 45min vor Arbeitsbeginn beim Kunden vor Ort zu sein, mit der Begründung, dass ich evt. den Job nicht bekommen würde, wenn ich zu spät komme (obwohl ich an dem Zeitpunkt für den Job schon eine feste Zusage habe). Der Job würde dann ggf. an andere Personen abgegeben werden, sogenannte Springer.

{{{Nebenfrage: Interessant ist hier, dass der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe verhängt, sollte man einen Job kurzfristig absagen. Über eine Strafe, wenn der Arbeitgeber kurz davor einen Job absagt steht nichts im Vertrag. Darf er das dann überhaupt machen? Was wäre wenn ich wirklich mal nicht 45min früher vor Ort bin und mir der Job abgesagt wird? Hab ich auch Anspruch auf eine "Vertragsstrafe" seitens des Arbeitgebers, selbst wenn es nicht im Vertrag steht? Ich wäre ja dann sonst quasi umsonst knapp 2h zur Arbeit gefahren.}}}

Auf Nachfrage beim Kunden hin, ob er mir das bezahlen würde sagte er, es sei ihm nur wichtig, dass ich kurz vor Arbeitsbeginn einchecke, v.dh. ist mein Arbeitgeber derjenige, der verlangt, dass ich 45min vor Arbeitsbeginn vor Ort bin.

Wie oben auch schon erwähnt würde ich gerne wissen, ob ich Anspruch auf eine Bezahlung dieser 45min habe, und ob ich dies nachträglich für vergangene Jobs einfordern darf.

Vielen Dank im Vorraus

LG

Markus

Arbeit, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Aushilfe, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Folgende Situation:

Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.

Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.

Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.

Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.

Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.

Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.

Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.

Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Sehr schlechtes Arbeits(zwischen)zeugnis erhalten?

Guten Morgen,

ich habe vergangenen Donnerstag ein sehr schlechtes Zeugnis erhalten und formuliere gerade den Widerspruch dazu. Es fehlen wesentliche Aspekte meiner Beschäftigung und die erwähnten Punkte wurden sehr einfach und irrelevant formuliert. Außerdem wurde mein Verhalten etc. als sehr negativ beschrieben.

Der Hintergrund zu dem Zeugnis ist folgender: ich habe meine Ausbildung dort absolviert und drei Monate vor Ausbildungsende mein Zeugnis angefordert. Leider habe ich es nie erhalten, obwohl ich mich anderweitig bewerben wollte. Mein Chef führte dann ein Übernahmegespräch mit mir, zeigte mir auf, dass ich ja sonst keine Angebote hätte (da ich nach wie vor auf mein Zeugnis gewartet hatte) und übernahm mich zu sehr schlechten Konditionen befristet (über die Hochsaison, bis einschl. September). Mein angefragtes Zwischenzeugnis erhielt ich ebenfalls mit Verzögerung vergangenen Donnerstag.

Mein Widerspruch enthält den folgenden Aspekt: Eine Aufstellung der Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin sowie die fehlenden Angaben und Formulierungsvorschläge füge ich als Anlage bei.

Nun bin ich mich aber nicht sicher, ob ich alle auffälligen Punkte entdeckt habe, deshalb habe ich mein Zeugnis angehängt. Ich habe die einzelnen Sätze in eine Art Übersetzer gegeben. Diese waren zwischen 3 und 4 (Schulnoten) angesiedelt, obwohl das nicht meiner Leistung entspricht.

Es ist alles andere als wohlwollend und wurde mir von meiner Vorgesetzten, die mich offenbar für wirklich beschränkt hält, mit einem Lächeln vorgelegt.

Zwar habe ich einen Anwalt, aber ich versuche es erst einmal auf diesem Weg zu lösen.

Meine Bitte wäre nun, mir zu zeigen was euch noch auffällt, da wohl auch die Reihenfolge Aufschluss über den verborgenen Inhalt geben soll. Zudem eine Übersetzung in Noten, da diese im Internet abweichen.

Außerdem Hilfe bei der Formulierung meiner Korrektur (Rest folgt in Kommentar)

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Schule, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Zeugnis, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

Hallo,

das Beschäftigungsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet am 31.10.18. Ich habe einen Firmenwagen, den ich am 31.10.18 zurückgeben muss. 1800 Euro meines Nettogehalts von Oktober wurden einbehalten und nur 79 Euro wurden ausgezahlt, für den gesamten Monat!!! Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, würde man mir mein einbehaltenes Gehalt dann Ende November auszahlen.

Ich stehe jetzt also ohne Gehalt da und der Firmenwagen ist nichteinmal beschädigt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Abgesehen davon das ich nicht weiß wie ich meine laufenden Kosten ohne Gehalt begleichen soll, benötige ich ja auch eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt um ALG 1 zu bekommen, welche ja dann auch erst ende November ausgestellt werden kann, also viel zu spät denn da steht mir meine erste ALG 1 Überweisung zu, welche natürlich nur dann getätigt wird, wenn ich die Arbeitsbescheinigung in den nächsten Tagen einreiche.

Wieso wartet man nicht einfach die Firmenwagenrückgabe ab und stellt mir eventuelle Schäden in Rechnung anstatt mein komplettes Gehalt einzubehalten? Daher bitte ich nochmal um Rat, ob das rechtens ist.

Arbeitslosengeld, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung, Rechtslage, Arbeitnehmerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Unbezahlt vor Arbeitsbeginn arbeiten? Unbezahlte Meetings? Doppelt zur Arbeit fahren?

Moin,

Ich arbeite in einer Fitnesseinrichtung und mein Arbeitsvertrag lautet "40 Std/Woche, Montag bis Sonntag, Fixgehalt".

Frage 1: Wenn ich nun zb. heute Frühschicht (6-14) habe, muss ich immer um 5.45 da sein um die Geräte einzuschalten, Fenster zu öffnen, Lich anmachen, aufsperren usw...

Diese 15 Minuten werden mir NICHT bezahlt.

Soweit ich weiß haben meine Kollegen einen Wisch unterschrieben, auf dem draufsteht, dass man 10 oder 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein muss. (Ich weiß nicht ob ich diesen auch mal unterschrieben habe, glaube aber nicht).

Aber egal ob man ihn unterschreibt oder nicht... Ist es ok, dass diese 10 / 15 Minuten nicht bezahlt werden? Schließlich kann man ohne diese Tätigkeiten nicht püktlich um 6 öffnen.

Ebenso, wenn ich Spät mache (14-23) muss ich um 13.45 da sein um die Kasse mit der Frühschicht zu zählen und eine saubere Übergabe zu machen. (Dauert aber eig. nur 5 Minuten maximal).

Frage 2: Ich hatte gestern Frühdienst und sollte um 18 Uhr nochmal für ein Teammeeting (45 Minuten) kommen. Diese Zeit ist zb. für 450€ Kräfte unbezahlt, aber Pflicht...?!? Ich bin Vollzeit und habe mir die Zeit natürlich aufgeschrieben. Dennoch musste ich wieder 15km (einfach) hinfahren. (Eigentlich wollte ich den Nachmittag weg und hätte dann 35km einfach zum Meeting gehabt. Dies hab ich aber dann abgesagt) Ist das vom Arbeitgeber ok? Kann er verlangen, dass ich NOCHMAL in die Arbeit fahre wegen 45 Minuten reden?

Freizeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsgesetz, Arbeitnehmerrecht
Ehemaliger Arbeitgeber gibt Lohnabrechnung nicht raus und verlang Aufwendungskosten?

Hallo Community,

ich habe da ein "kleines" Problem mit meinem ehemaligen Arbeitgeber. Gekündigt habe ich zum 13.05.2018. Ich habe am 04.06.2018 habe ich den Arbeitsnachweis (Stundennachweis) für den Monat 05/2018 schriftlich eingereicht. Da mein Auto bis 30.05.2018 in der Werkstatt war, konnte ich nicht früher hin. Nun hat mir der ehem. Arbeitgeber am 07.06.2018 ein Schreiben zukommen lassen, mit dem Inhalt

"Am 04.06.2018 haben sie mir den Arbeitsnachweis für den Monat 05/2018 schriftlich eingereicht.

Wie Sie sicherlich wissen, sind sie laut Arbeitsvertrag verpflichtet einen Stundennachweis rechtzeitig zum Monatsende zu erbringen. Dies haben Sie nicht getan und sind entsprechend Ihrer Verpflichtung als Arbeitnehmer nicht nachgekommen.

Ihre angegebene Schichten müssen entsprechend überprüft werden!

Da die Abrechnung der Mitarbeiterlohnstunden für den Monat 05-2018 bereits abgeschlossen sind, kann nach Prüfung ihrer Forderung die Abrechnung mit dem Monat 06/2018 erfolgen. Die Auszahlung des Lohnes erfolgt am 15.07.2018."

Bis hier hin ist mir alles verständlich und somit auch nachvollziehbar.

Aber dann...

"Sollten Sie eine Sonderabrechnung Ihres Lohnes bevorzugen, entstehen zusätzliche Aufwendungskosten durch das Lohnsteuerbüro in Höhe von 25,00 Euro. Diese sind dann entsprechend von Ihnen zu tragen.

Bitte teilen Sie mir mit, ob sie eine Sonderabrechnung in Höhe von 25,00 € möchten."

Ich habe ihm darauf hin schriftlich mitgeteilt, dass ich keine SONDERABRECHNUNG des Lohns möchte, weil ich mir gedacht habe, dass ich einfach bist Juli abwarte und so meine normale Lohnabrechnung für 05/2018 erhalte. Jedoch ist dies bis heute nicht der Fall. Ich habe immer noch nichts. Habe ich da was falsch verstanden? Will er generell Geld für die Lohnabrechnungen haben? Darf er das verlangen, bei verspäteter Abgabe des Stundenlohns? Ich meine, diese Schriftstücke müssen doch eh ausgestellt werden oder? Hilft mir bitte weiter! Ich habe ihn versucht anzurufen aber er geht nicht ran. Was kann ich tun?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Lohn, Lohnabrechnung, Ratschlag, Arbeitnehmerrecht
Gehaltsrückzahlung wegen ungemeldeter Krankheitstage?

Hallo,

Ich habe heute eine Aufforderung zur Gehaltrückzahlung wegen Überzahlung von meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem bekannten Möbellager, erhalten. In der Firma habe ich vom Februar bis zum Beginn meines Studiums im Oktober 2017 gearbeitet. Letzter Arbeitstag war der 30.09.2017. Nun habe ich heute einen Brief erhalten in dem ich aufgefordert werde, ca 200 Euro zurückzuzahlen die im September 2017 zu viel gezahlt wurden. Angegeben sind 7 Tage die als unbezahlter Urlaub gewertet werden. Im September habe ich einige Tage gefehlt an denen ich mich nicht krank gemeldet habe.

Eine Krankmeldung war Laut Vertrag ab dem zweiten Tag erforderlich. Gefehlt habe ich einzelne Tage. Ich habe den Arbeitgeber aber nicht benachrichtigt, dass ich krank bin. Auf welche 7 Tage genau sich bezogen wird ist in dem Brief nicht angegeben, ich bin mir aber ziemlich sicher, dass es keine 7 Tage waren die ich gefehlt habe sondern weniger. Die Letzte Woche des Septembers habe ich mit Krankmeldung gefehlt. Ich werde aufgefordert, den Betrag bis zum 12.04 zu überweisen.

Nun frage ich mich, in wie weit ich Chancen habe da wieder rauszukommen. Kann man von mir über ein halbes Jahr später Geld zurück verlangen aufgrund von Fehltagen? Das man sich bei einem Fehltag nicht meldet war nicht unüblich, da die Krankmeldung beim Abteilungsleiter eh nicht ankommt. Ist mein Arbeitgeber in irgendeiner Nachweispflicht mir gegenüber? Ich habe schließlich keinen unbezahlten Urlaub gefordert, sondern er wird mir aufgrund von nicht erscheinen so ausgelegt.

Im Arbeitsvertrag ist keine Ausschlussfrist für eine Rückforderung vom Lohn angegeben. In manchen Tarifverträgen beträgt diese ein halbes Jahr, da der Brief nach dem 01.04 ankam wäre diese Frist dann überschritten. Gibt es eine gesetzliche Frist die greift wenn im Arbeitsvertrag nichts angegeben ist? Einen Tarifvertrag gibt es hier nicht. Auch entsteht dem Arbeitgeber kein Verdienstausfall, da ich als Staplerfahrer gearbeitet habe und die Arbeit von jemand anderem übernommen wurde.

Wäre schön wenn mir da jemand genaueres sagen könnte.

Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Krankschreibung, Arbeitnehmerrecht, Fehltage, Krankheitstage

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