Ich arbeite in Teilzeit (50%) um Zeit für eigene Projekte neben einem regulären Arbietsverhältnis zu haben und blogge in meiner Freizeit - selbstverständlich beschäftige ich mich während meiner Arbeitszeit im Unternehmen ausschließlich mit Arbeitsprojekten. Ich nutze zu Bloggen in meiner Freizeit meinen Klarnamen, gebe meinen Arbeitgeber und meine Position im Unternehmen an und verweise auf meine selbstständige Tätigkeit als Social Media Concepter und meine eigene Webpräsenz. Inhaltlich geht es in meinem Blog ausschließlich um mein Fachgebiet, also Social Media. Bei meinem Arbeitgeber bin ich hingegen in der Unternehmenskommunikation tätig - der Arbeitgeber wünscht keine Integration von Social Media Marketing. Der Arbeitgeber ist mit dem Bloggen nicht einverstanden mit dem Hinweis, mir sei verboten, Wissen, dass ich mir innerhalb des Unternehmens angeeignet habe, anderweitig zu verwerten. Irgendein Arbeitsrechtler, der weiß, wie die rechtliche Lage ist? Danke für Eure Hilfe!