Ist es rechtens, dass ein Betriebsratsmitglied die Meinung vertritt er müsse nur die Interessen der organisierten Arbeitnehmer (== in der Gewerkschaft) vertreten? Und dass diese Person dann auch danach handelt, also die Anliegen der Arbeitnehmer nur vertritt wenn in besagter Abteilung ausreichend viele Gewerkschaftsmitglieder sind?