Wie zwinge ich meinen (Noch-) Arbeitgeber dazu, mir zeitnah ein Arbeitszeugnis auszustellen?
Folgende Situation:
Befristet angestellter Mechatroniker, dessen Vertrag am 31.10. endet, erhält seit Ende August / Anfang September immer wieder auf Nachfrage die mündliche Aussage, dass er ab 01.11. übernommen wird. Er wird sogar nachweislich zu einem Lehrgang ab Mitte November angemeldet und es werden ihm Bücher hierfür ausgehändigt.
Anfang Oktober allerdings wird ihm dann plötzlich gesagt, dass er nun doch nicht wie angekündigt übernommen wird und somit ab 01.11 arbeitslos ist.
Glücklicherweise hat der junge Mann sich trotzdem rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet.
Er möchte sich also jetzt zeitnah bewerben (was er dummerweise nicht schon vorher getan hat) und bittet seinen Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis.
Leider hat er dieses Zeugnis noch immer nicht erhalten, so dass er sich nun ohne Zeugnis bewerrben musste. Was etwas blöd ist, denn er hat bisher nur ein Zeugnis aus seiner Ausbildung bekommen. Auf mehrfache Nachfrage wird er immer und immer wieder vertröstet. Am Ende sagte man ihm, es wurde wohl mit der Post raus geschickt, was jetzt erneut alles verzögert.
Es blieben ihm nun nur noch 14 Tage, um eine neue Stelle zu finden, somit wird es immer wahrscheinlicher, dass er nun erst mal arbeitslos ist.
Meine FRage: Hat jemand schon Ähnliches erlebt und hat jemand einen Idee, wie man den alten Arbeitgeber dazu bringen kann, so ein Zeugnis auszustellen? M. E. erschwert der Arbeitsgeber so ja die Anschlußbeschäftigung, was ich nicht fair finde. Ganz abgesehen davon, dass man ihn vorher im Glauben ließ, er würde unbefristet angestellt.
Übrigens werden mit ihm noch 4 weitere Gesellen entlassen, obwohl die Auftragsbücher randvoll sind. Sein meister hat sich auch für sie eingesetzt, da er so personell nicht mehr in der Lage ist die Aufträge zu erfüllen. Scheint nichts zu nutzen. Und gleichzeitg hat die Fa. wieder Stellen ausgeschrieben - allerdings als Voraussetzung nun auch den LKW Führerschein eingefügt.
7 Antworten
Er sollte seinem chef mitteilen das er sein Zeugnis bis zum ---. braucht und wen er es nicht bekommt sieht er sich gezwungen es einzuklagen notfalls auch seine Verluste wen er wegen dem fehlendem Arbeitszeugnis die stelle wo anders nicht bekommt.
Am besten das lässt er einen anwalt machen oder die Gewerkschaft.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das aber erst mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses erteilt werden muss.
Ansonsten besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses, wenn triftige Gründe vorliegen. Einsolcher Grund ist das bevorstehende Auslaufen eines Arbeitvertrags, damit der Betroffene bei Bewerbungen auch ein Zeugnis vorlegen kann.
Die Erstellung des Zwischenzeugnisses allerdings noch vor dem 31.10. zu bewirken, halte ich für aussichtslos.
Der Betrieb ist allerdings verpflichtet, dich in der zur Stellungssuche benötigten Zeit freuzustellen.
das ist so eine sache mit dem zwang-dann wird man dir bestimmt kein gutes zeugnis ausstellen.bestenfalls den chef höflichst darauf anssprechen.
Ja, eben. Auf der anderen Seite gewinnt man den Eindruck, dass man die Zeugniserstellung hinauszögert, damit der Mitarbeiter sich nicht für die letzten 14 Tage einfach krankmeldet.
Trotzdem ist es auch nicht fair vom Arbeitgeber, billigend die Arbeitslosigkeit in Kauf zu nehmen, weil der Mitarbeiter kein Zeugnis hat sich zu bewerben. Naja, geht schon, ohne, verringert aber auch die Chancen.
Zudem er ja erst monatelang die mündliche Entfristung versichert bekam und nun, nur wenige Woche vor Vertragsende, doch nicht bleiben darf.
Du bist da etwas übereifrig herangegangen, denn der Arbeitgeber kann das Zeugnis gar nicht vor Ablauf der Beschäftigung herausgeben, da es als Datum den letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses, also den 31.10.2019, tragen muss. Danach kannst du ihm schriftlich (mit oder ohne Anwalt) eine angemessene Nachfrist von z.B. 14 Tagen setzen, in der du das qualifizierte Arbeitszeugnis verlangst. Am besten per Einwurfeinschreiben als Beleg. Passiert dann nichts, solltest du am Ball bleiben. Erfahrungsgemäß haben die meisten AN ihr angefordertes Zeugnis erst nach drei bis sechs Wochen in der Hand.
Jeder Personaler weiß, dass ein Bewerber, der aktuell noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, das Zeugnis erst im Anschluss bekommt, das kann man dann durchaus nachreichen.
Die Bewerbungen hättest du also längst mit allen zur Verfügung stehenden Unterlagen rausschicken können.
Dir viel Erfolg
damals ein Zwischenzeugnis anzufordern wäre in der Tat klug gewesen. Nur jetzt, wenige Tage vor Beschäftigungsende macht das überhaupt keinen Sinn
Da dir ein Arbeitszeugnis von Rechtswegen zusteht kannst du ihm eine eine Frist setzten, mit der Androhung weiterer rechtlicher Schritte.
Schnellere und einfachere Alternative: Schreibe dir ein eigenes Zeugnis und lasse es dir unterschreiben.
Nun ja, ich habe aber jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Und ja, das habe ich dem jungen Mann auch gesagt, dass man sich niemals auf mündliche Zusagen verlässt und er sich schon vor langem trotzdem hätte bewerben können. Eben auch mit einem Zwischnezeugnis.
So hätte ich es gemacht: Selbst nach mündlicher Zusage der Weiterbeschäftigung, hätte ich ein Zwischenzeugnis angefordert, womit ich mich beworben hätte. Dann wäre ich, falls die Zusage nicht bestätigt wird, eben auf der sicheren Seite gewesen.
Der junge Mann handelte da auch schon etwas naiv, völlig richtig. Man verlässt sich nicht auf mündliche Zusagen.
Blöd ist allerdings auch, dass die Rücknahme der Zusage auch nur mündlich erfolgte. Aber der Vertrag läuft nun mal zum 31.10. aus, selbst wenn er also am 1.11. einfach wieder arbeiten ginge, wäre das ne ziemlich dreiste Aktion.