Firmenfahrzeug ohne Übergabeprotokoll hat Schäden vom Vorbesitzer wer zahlt?

Mein Beschäftigungsverhältniss endet am 31.10.18. Firmenwagen wurde am 31.10.18 zurückgegeben. Die Fahrzeugabnahme und Übergabeprotokoll hat eine DEKRA Station gemacht. Der Firmenwagen wurde über eine Leasinggesellschaft gefahren, bei der mein Arbeitgeber Großkunde ist. Der Firmenwagen hatte 2 Vorbesitzer, die bei der selben Firma angestellt sind, also Arbeitskollegen.

Das Fahrzeug hat ein paar Schäden vom Vorbesitzer, welcher damals ein Übergabeprotokoll ausgefüllt hat und nur 1 der 3 Schäden eingetragen hat. Die anderen 2 Schäden am Lack sind nicht so leicht zu erkennen. Der DEKRA Arbeiter hat es auf der Hebebühne natürlich erkannt. Ich sehe es auch zum ersten mal und habe das Fahrzeug ja damals guten Gewissens vom Arbeitskollegen übernommen, welchem die Schäden evtl. auch nicht bekannt waren, wer weiß...

Jedenfalls hat damals nur eine Fahrzeugübergabe zwischen 2 Arbeitskollegen stattgefunden, die 1x um das Fahrzeug rummgelaufen sind. Auch habe ich das Übergabeprotokoll des Arbeitskollegen damals nicht unterzeichnet. Eine vernünftige Prüfung bei Fahrzeugübergabe z.B. durch DEKRA Arbeiter hat aber nicht stattgefunden.

Das Übergabeprotokoll als ich das Fahrzeug heute abgegeben habe, auf dem alle Schäden vermerkt sind, jedoch keiner von mir verursacht, habe ich unterzeichnet, es bedeutet ja nicht das ich mit Unterschrift bestätige die Schäden verursacht zu haben, sondern lediglich diese gesehen zu haben, also bestätigt das diese am Fahrzeug sind.

Muss ich nun für alle Schäden aufkommen, weil damals kein vernünftiges Übergabeprotokoll gemacht wurde oder ist es daher ein Problem der Leasinggesellschaft?

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Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

Hallo,

das Beschäftigungsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet am 31.10.18. Ich habe einen Firmenwagen, den ich am 31.10.18 zurückgeben muss. 1800 Euro meines Nettogehalts von Oktober wurden einbehalten und nur 79 Euro wurden ausgezahlt, für den gesamten Monat!!! Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, würde man mir mein einbehaltenes Gehalt dann Ende November auszahlen.

Ich stehe jetzt also ohne Gehalt da und der Firmenwagen ist nichteinmal beschädigt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Abgesehen davon das ich nicht weiß wie ich meine laufenden Kosten ohne Gehalt begleichen soll, benötige ich ja auch eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt um ALG 1 zu bekommen, welche ja dann auch erst ende November ausgestellt werden kann, also viel zu spät denn da steht mir meine erste ALG 1 Überweisung zu, welche natürlich nur dann getätigt wird, wenn ich die Arbeitsbescheinigung in den nächsten Tagen einreiche.

Wieso wartet man nicht einfach die Firmenwagenrückgabe ab und stellt mir eventuelle Schäden in Rechnung anstatt mein komplettes Gehalt einzubehalten? Daher bitte ich nochmal um Rat, ob das rechtens ist.

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