betrieblich festgelegter Urlaub wegen Renovierung
Hallo, wir wollen unseren Friseursalon grundlegend renovieren, dazu ist es notwendig das dieser an 2 Tagen (Sa + Mo) geschlossen wird da die Renovierung vorraussichtlich 3 Tage dauern wird. Deshalb möchte ich das meine Mitarbeiterinnen für die 2 Tage Urlaub nehmen. Darf ich das als Chefin anordnen? Müssen die Angestellten diesen Zwangsurlaub akzeptieren? Einen Betriebsrat haben wir nicht.
3 Antworten
Wenn die Arbeit aus betrieblichen Gründen ruht, dann kannst Du Betriebsurlaub machen. Das heißt die 2 Tage als Urlaub anrechnen
Hallo Erika,
laut Bundesurlaubsgesetz steht es dir frei Urlaub anzuordnen. Deine Angestellten müssen diesen Urlaub akzeptieren.
Ganz lieben Gruß
Zulu
nun was willst du denn machen ? Wenn deine Chefin das sagt dann musst du wohl. Oder willst du sagen bezahl mir die Zwei tage nicht dafür möchte ich meinen urlaub behalten?
hab ich schon verstanden und du willst anscheinend nicht in Urlaub.
Vielleicht sollte man die Frage komplett lesen bevor man antwortet.
Sie ist die CHEFIN und will Urlaub anordnen, nicht andersherum.