Darf der Arbeitgeber mir meinenn freienTag streichen?

1 Antwort

Spätestens vier Tage vorher muss der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber informiert werden, wann er zu arbeiten hat. Da muss also der Dienstplan feststehen. Kurzfristigere Änderungen muss der Arbeitnehmer dann nicht mehr hinnehmen.

Bleibt halt bei Weigerung nur das Risiko, dass man sich Beförderungen in nächster Zeit komplett abschminken kann, befristete Verträge eher nicht verlängert werden, bei eventuellen Entlassungswellen der eigene Name ganz vorne steht und auch Kollegen oft nicht sonderlich erfreut sind, wenn man sie im Regen stehen lässt bei Unterbesetzung... Da muss man sich schon genauer überlegen, wie wichtig einem der aktuelle Job ist, wie leicht man einen anderen findet und ob man all diese potentiellen Probleme wirklich riskieren möchte, um den freien Tag durchzuboxen.


mirfielnixein1 
Beitragsersteller
 20.10.2019, 22:23

Auch nicht wenn Personalmangel ist. Bspw. Einer ist im Urlaub, ich habe freie Tage durch Überstunden und 1 Kollege ist alleine