45 Minuten vor Arbeitsbeginn unbezahlt vor Ort. Ist das rechtens, hab ich Anspruch auf Bezahlung?

Guten Tag, ich arbeite als Aushilfe (Minijob) bei einer Leiharbeitsfirma.

Ich darf mir meine Arbeitszeiten dort per App selbst auswählen und habe auch keinen Arbeitszwang (soll heißen, dass ich auch mal 2 Monate nicht arbeiten gehen muss, wenn ich das nicht möchte, wie erwähnt darf ich selbst entscheiden, wann und wo ich arbeite). Ich studiere und die Arbeit ist für mich neben Kindergeld und Wohngeld meine Haupteinnahmequelle um meine laufenden Kosten zu decken.

Bei einem Job verlangt der Arbeitgeber von mir 45min vor Arbeitsbeginn beim Kunden vor Ort zu sein, mit der Begründung, dass ich evt. den Job nicht bekommen würde, wenn ich zu spät komme (obwohl ich an dem Zeitpunkt für den Job schon eine feste Zusage habe). Der Job würde dann ggf. an andere Personen abgegeben werden, sogenannte Springer.

{{{Nebenfrage: Interessant ist hier, dass der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe verhängt, sollte man einen Job kurzfristig absagen. Über eine Strafe, wenn der Arbeitgeber kurz davor einen Job absagt steht nichts im Vertrag. Darf er das dann überhaupt machen? Was wäre wenn ich wirklich mal nicht 45min früher vor Ort bin und mir der Job abgesagt wird? Hab ich auch Anspruch auf eine "Vertragsstrafe" seitens des Arbeitgebers, selbst wenn es nicht im Vertrag steht? Ich wäre ja dann sonst quasi umsonst knapp 2h zur Arbeit gefahren.}}}

Auf Nachfrage beim Kunden hin, ob er mir das bezahlen würde sagte er, es sei ihm nur wichtig, dass ich kurz vor Arbeitsbeginn einchecke, v.dh. ist mein Arbeitgeber derjenige, der verlangt, dass ich 45min vor Arbeitsbeginn vor Ort bin.

Wie oben auch schon erwähnt würde ich gerne wissen, ob ich Anspruch auf eine Bezahlung dieser 45min habe, und ob ich dies nachträglich für vergangene Jobs einfordern darf.

Vielen Dank im Vorraus

LG

Markus

Arbeit, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Aushilfe, Leiharbeit, Zeitarbeit, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
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