Bekomme ich von irgendwoher noch Zuschüsse wenn das AlG2 Geld nicht für die Miete reicht?
Meine Miete wurde drastisch erhöht. Wenn ich arbeitslos werde kann ich die Wohnung nicht mehr bezahlen. Kann ich irgendwo anders noch zusätzliche Leistungen beantragen?
6 Antworten
Wenn Du ALG2 beziehst, dann bekommst Du die Miete vom Jobcenter.
Es kann allerdings passieren, dass Du verpflichtet wirst, eine preislich angemessene Wohnung zu suchen, wenn Deine jetzige weit über der örtlichen Vergleichsmiete liegt. Weitere Leistungen von anderer Stelle wie Wohngeld stehen Dir dann nicht zu.
Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, dann bestünde erst einmal Anspruch auf ALG - 1 und ggf.vorrangig auf Wohngeld und mehr gibt es dann nicht.
Bestünde kein Anspruch auf ALG - 1 und zusätzlich Wohngeld, dann würde es bei erfüllen der Voraussetzungen ALG - 2 geben und im Regelfall würde dann auch die unangemessene Warmmiete für bis zu 6 Monaten übernommen, unter Umständen auch länger.
Man würde dann im Regelfall zumindest schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert, entweder könnte man die Miete dann z.B.durch Untervermietung senken, innerhalb der Übergangszeit in eine angemessene Wohnung ziehen, sollte man vorher beantragen oder dann nach der Übergangszeit den Differenzbetrag selber zuzahlen.
Verstehst Du den Unterschied zwischen einem Vorschuss und einem Zuschuss nicht ?
Sicher kann es auch beim Jobcenter einen Zuschuss geben, wie z.B. für dezentrale Wassererwärmung durch Boiler oder Durchlauferhitzer oder wenn man eine Maßnahme vom Jobcenter macht.
Auch muss man für eine Aufstockung nicht zwingend arbeiten gehen, auch z.B. eine Rente oder Elterngeld kann aufgestockt werden.
Du kannst grundsätzlich Wohngeld beantragen.
Falls Du arbeitslos wirst, zusätzlich Arbeitslosengeld 1, sofern Du die Anspruchsvorausetzung erfüllst.
Alternativ dazu Arbeitslosengeld 1 und aufstockend Arbeitslosengeld 2 oder nur Arbeitslosengeld 2.
Es kommt immer auf die Gesamtumstände an.
Falls Arbeitslosengeld 2 im Spiel ist, würde eine sozialrechtlich nicht mehr angemessene Wohnung nur solange bezahlt, bis eine sozialrechtlich angemessene gefunden wurde.
Kann ich irgendwo anders noch zusätzliche Leistungen beantragen?
Als Arbeitnehmer, nein.
Als ALG II Bezieher, kommt auf den Fall an. Da gibt es ggf. das Amt für Wohnungsnotfälle
Evtl. Wohngeld von der Stadt, erkundige Dich dort.
Jobcenter vorschuss holen