Verlängerung des Arbeitslosengeldes I?
Ich besuche aktuell eine 3 monatige Umschulungmassnahme seitens Agentur für Arbeit und beziehe gleichzeitig das Arbeitslosengeld I. Wird der Anspruch auf ALG I anschließend um die 3 Monate durch die Teilname an der Schulung verlängert ?
3 Antworten
Auch ohne die Verlängerung wegen Corona zählt dein ALG - 1 Anspruch im Zeitraum der Umschulung doppelt.
Es wird also pro 2 Tage Umschulung nur 1 Tag von deinem ALG - 1 Anspruch abgezogen und das bis auf max. 30 Tage, die müssen dir dann von deinem Anspruch bleiben, selbst wenn die Umschulung dann noch läuft.
So das Du dann nach deiner Umschulung min.noch einen ALG - 1 Anspruch von 30 Tagen, also einen vollen Monat hast.
Es sei denn, dass Du vor Beginn der Umschulung schon weniger Anspruch als 30 Tage hattest, dann müssten dir diese nach deiner Umschulung bleiben.
Wenn du Alg-W bekommst, wird der Anspruch sowieso nur um 1nen Tag für zwei Tage Bezug gemindert. Ein Restanspruch von 30 Tagen muss übrig bleiben, ausser du hattest vor dem Alg-W Bezug einen Anspruch unter 30 Tagen, dann hast du nach der Weiterbildung noch den Restanspruch, den du bei Beginn der Maßnahme hattest. Dazu hast du zu Beginn der Maßnahme einen entsprechenden Bescheid bekommen, da steht alles genau drauf. Da sollte auch zu entnehmen sein, wie viel Restanspruch dir nach der Weiterbildung bleibt.
Ich habe gehört, dass aufgrund der Corona-Gesamtsituation alle Arge-Leistungen ohne Antrag um 3 Monate verlängert werden (da die Sachbearbeitung auch sonst nicht hinterher kommt).
Von daher verlängert sich dein ALG I Bezug sowieso schon mal um 3 Monate.
Ob sich - und das war deine eigentliche Frage - das ALG I durch die Schulungsmaßnahme verlängert, kann ich dir leider nicht beantworten.