Wie viel dürfte man als Hartz4 Empfänger privat dazu verdienen durch Privatverkauf ohne das es angerechnet wird?

5 Antworten

Wenn das ganze nicht gewerblich gemacht wird, sind Privatverkäufe von Sachen kein Einkommen, sondern eine Vermögensumwandlung.

Solange durch den Verkauf kein Gewinn erzielt wird, darf auch nichts angerechnet werden, zumindest solange man durch die Verkäufe und evtl.schon vorhandenem Vermögen dann das max.zustehende Schonvermögen nicht übersteigt.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Zuverdienst kurz und knapp zusammengefasst

Wer zusätzlich zum Arbeitslosengeld 2 einen Zuverdienst erwirtschaftet, kann von folgenden Freibeträgen profitieren:

  • Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet. Bis zu dieser Grenze landet der Hartz-IV-Zuverdienst also komplett in der Tasche des ALG-2-Empfängers.
  • Zusätzliches Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • 10 Prozent des weiteren Einkommens von 1.000 Euro bis 1.200 bzw. 1.500 Euro werden nicht angerechnet.

Beispielrechnung bei 450,- EUR Zusatzverdienst

  1. 450,- EUR - 100,- EUR = 350,- EUR
  2. 20 % von 350,- EUR = 70,- EUR

Von den 450,- EUR darfst du insgesamt 170,- EUR behalten.

Die restlichen 280,- EUR werden mit dem Leistungsbezug verrechnet und bei der nächsten Zahlung abgezogen.


TeamStoffcouch  04.03.2022, 23:35

Gilt nur für Erwerbseinkommen nicht für Gewinne aus Privatverkäufen.

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heurekaforyou  04.03.2022, 23:43
@TeamStoffcouch

Sorry, du hast völlig Recht. Den Erlös aus seinen Privatverkäufen darf der Verkäufer selbstverständlich zu 100 % behalten.

Jedenfalls solange nicht von gewerblichen Handel mit Gebrauchtwaren ausgegangen wird.

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Haircare94 
Beitragsersteller
 04.03.2022, 23:54
@heurekaforyou

Ich glaube jedoch das jegliche Art an Gewinnerzielung verrechnet wird außer einen Nebenjob der bis zu 100 Euro Verrechnungsfrei somging ich von aus

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heurekaforyou  05.03.2022, 07:28
@Haircare94

Wie die Freibeträge bei Nebenjobs berechnet werden habe ich bereits erklärt.

Egal, wie viel du verdienst. Die Berechnung ändert sich nicht.

  • Die ersten 100 Euro werden nicht angerechnet. Bis zu dieser Grenze landet der Hartz-IV-Zuverdienst also komplett in der Tasche des ALG-2-Empfängers.
  • Zusätzliches Einkommen von 100 Euro bis 1.000 Euro ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • 10 Prozent des weiteren Einkommens von 1.000 Euro bis 1.200 bzw. 1.500 Euro werden nicht angerechnet.

Ich glaube jedoch das jegliche Art an Gewinnerzielung verrechnet wird außer einen Nebenjob........

Gewinn orientiert und damit gewerblich handelt, wer Waren einkauft, um sie teurer weiter zu verkaufen.

Die Differenz zwischen den Einkaufs- und dem Verkaufspreis ist der Gewinn.

Ein Beispiel für einen Privatverkauf:

Du hast dir vor 3 Jahren eine Jacke für 120,- EUR gekauft. Da du die Jacke kaum trägst beschließt du sie zu verkaufen.

Ob auf Online-Marktplätzen oder einem Flohmarkt, ist dabei egal.

Angenommen, du bekommst für deine Jacke 40,- EUR.

Dann kann wohl kaum von einem Gewinn die Rede sein, wenn du zuvor 120,- EUR ausgegeben hast - oder?

Nach dem du die gebrauchte Jacke los geworden bist, kauft du dir erneut eine Jacke. Diese kosten reduziert nur 100,- EUR.

abzüglich der 40,- EUR musst selbst noch 60,- EUR drauflegen.

Von einem Gewinn kann immer noch nicht die Rede sein. Im Gegenteil.

Deine Ausgaben insgesamt: 220,- EUR für 2 Jacken

Deine Einnahmen: 40,- EUR aus dem Verkauf einer Jacke

Das Ergebnis: 180,- EUR Verlust

Angenommen du willst deine DVD-Sammlung auflösen. Wenn deine Annahme richtig wäre, müsstest du die DVD's ewig behalten, damit dir das Jobcenter nichts kürzen kann.

Mütter von Kleinkindern kaufen und verkaufen regelmäßig Kinderkleidung. Alleine aus dem Grund, weil Kinder schnell aus den Sachen heraus wachsen.

Du musst also immer unterscheiden, was du zu welchem Zweck verkaufst.

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Verdienen oder etwas aus Privatbesitz verkaufen?

Anrechnungsfrei verdienen darf man bis 100 € mtl..

Verkaufen aus Deinem Privatbesitz darfst Du grundsätzlich, was Du willst, solange Du keinen Gewinn dabei erzielst und solange das zulässige Schonvermögen nicht überschritten wird.

privat darfst du soviel verkaufen was du willst. erzielst du gewinn wird es in voller höhe angerechnet


Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet. Beispielsweise sind die ersten 100 Euro aus Ihrem Einkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet.

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen


TeamStoffcouch  04.03.2022, 23:33

Das gilt nur für Erwerbseinkommen nicht für Gewinne aus Privatverkäufen

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Bonsai82  04.03.2022, 23:35
@TeamStoffcouch

Und wie hoch dürfen Gewinne aus Privatverkäufen sein ohne das diese angerechnet werden?

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Haircare94 
Beitragsersteller
 04.03.2022, 23:55
@Bonsai82

Darf man nicht leider man muss jeglichen Gewinn bzw Verkauf verrechnen

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