ALG 2: Unterschied angemessene Kaltmiete und Mietobergrenze?
Ist bei Letzterem schlicht die Bruttokaltmiete (ohne Heizung) gemeint und bei angemessene Kaltmiete nur die Miete ohne NK und ohne Heizkosten? Werden Heizkosten immer im vollen Umfang übernommen?
5 Antworten
In der Bruttokaltmiete sind kalte Nebenkosten ohne Heizkosten enthalten und bei der Mietobergrenze ist die gesamte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gemeint.
Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und bei Bedarf voll übernommen, solange diese angemessen sind.
Das erfährt man dann vom zuständigem Jobcenter.
Kaltmiete ist die reine Grundmiete und die Bruttokaltmiete ist die Grundmiete plus die kalten Nebenkosten, ohne den Abschlag für Heizkosten und ggf. Wasser, der kommt dann separat noch dazu
Die Mietobergrenze vom Jobcenter ist immer mit Nebenkosten (Wasser, Abwasser etc.) aber ohne Heizkosten. Das Geld gibt es noch zusätzlich.
Und ja, wenn die Heizkosten zu hoch sind, fordern sie dich schon auf diese zu senken (Anbieterwechsel o.ä.).
Danke! Es geht glücklicherweise nicht um mich. Angemessene Kaltmiete ist dann das gleiche wie die Mietobergrenze? Oder kommen bei der angemessenen Kaltmiete noch die NK hinzu?
Kaltmiete ist Kaltmiete und Mietobergrenze dürfte die maximal zulässige Bruttokaltmiete sein.
Heizkosten sollten in vollem Umfang übernommnen werden.
Mietobergrenze = Brottokaltmiete = Nettokaltmiete + kalte Nebenkosten
Heizung ist extra.
Kannst du dir erklären, warum in manchmal relativ reichen Städten wie z.B. Baden Baden die Kdu niedriger ist wie in einer andere eher ländlichen Gegend. Das macht eigentlich kein sein. Wie werden die Grenzen für Kdu berechnet und wo ist die Obergrenze tendenziell am höchsten?
Es braucht ein schlüssiges Konzept zur Berechnung und dazu werden die Mietpreise der Umgebung für entsprechende Wohnungen ausgewertet.
In München wo die Mieten relativ hoch sind beträgt die Mietobergrenze für eine Person 681€.
Allerdings wird gerne mal versucht die Mietobergrenze zu drücken z.b. indem maßlos veraltete Daten z.b. aus 2010 verwendet werden. Das hat schon dazu geführt das Gerichte die eine oder andere Mietobergrenze gekippt haben weil kein schlüssiges Konzept vorlag.
Danke. Stuttgart ist auch recht teuer, aber dort liegt die Grenze bei - mit Vorbehalt - unter 550?
Werden Heizkosten immer im vollen Umfang übernommen?
Nein.
Man darf auch als Hartz IV - Empfänger sorgsam mit den Ressourcen gehen. Im Grunde so, als müsste man sie von selbst erarbeiteten Geld selbst bezahlen.
Nochmals: ist der Begriff "angemessene Kaltmiete" gleichbedeutend mit Bruttokaltmiete? Das war meine Frage u.a.