Ein 2tes mal Erstausstattung wegen Trennung?
Hi ich habe volgende unangenehme frage.
Im januar 2019 habe ich aufgrund meiner Scheidung vom Jobcenter eine erstausstattung bekommen.
Da ich im Dezember 2020 mit meinem jetzigen Ex Freund zusammen gezogen bin, habe ich meine Möbel an eine Bekannte verschenkt die ähnlich wie ich sich scheiden lassen hat, der aber keine erstausstattung Zustand.
Jetzt habe ich das Problem das mein jetziger Freund sich von mir getrennt hat und ich demzufolge in meiner neuen Wohnung keine Küche und schlafzimmer habe. Der Rest (Wohnzimmer, Kinderzimmer 1x) gehört mir und den nehme ich auch mit.
Ich gehe zwar vollzeit arbeiten aber die Wohnung wird trotzdem bezuschusst vom Amt. Kann ich jetzt nochmals eine erstausstattung beantragen da ich ja trotz allem Sozialhilfeempfänger bin?
Ich habe 2 Kinder und muss neben der Küche und meinen Schlafzimmer auch noch ein Kinderzimmer einrichten was für mich selbst über ebay geldlich nicht möglich ist.
2 Antworten
Wenn Du ALG 2 beziehst und arbeitest, hast Du mit Sozialhilfe nichts zu tun.
Erstausstattung gibt es normalerweise nur für die Dinge, die man vorher nicht besaß.
Wenn Du tatsächlich Teil der Erstausstattung verschenkt hast, dann hast Du m.M.n. keinen weiteren diesbezüglichen Anspruch.
Es steht Dir jedoch frei, einen erneuten Antrag zu stellen.
Wenn Du Dir von Deiner Hausbank und auch sonst von privat kein Geld leihen kannst, könnte es jobcenterseitig auf ein Darlehen hinauslaufen.
Man kann zwar nach einer Trennung vom Partner eine weitere zumindest teilweise Erstausstattung bekommen, die Du nach deiner Scheidung ja auch erhalten hast, aber diese nicht hättest verschenken sollen.
Du kannst und solltest zwar einen weiteren Antrag stellen, da wird es aber mit Sicherheit zu Nachfragen seitens des Jobcenters kommen, im schlimmsten Fall wird man dir dann nur ein zinsloses Darlehen anbieten.