Ein 2tes mal Erstausstattung wegen Trennung?

2 Antworten

Wenn Du ALG 2 beziehst und arbeitest, hast Du mit Sozialhilfe nichts zu tun.

Erstausstattung gibt es normalerweise nur für die Dinge, die man vorher nicht besaß.

Wenn Du tatsächlich Teil der Erstausstattung verschenkt hast, dann hast Du m.M.n. keinen weiteren diesbezüglichen Anspruch.

Es steht Dir jedoch frei, einen erneuten Antrag zu stellen.

Wenn Du Dir von Deiner Hausbank und auch sonst von privat kein Geld leihen kannst, könnte es jobcenterseitig auf ein Darlehen hinauslaufen.


Winterkind2021 
Beitragsersteller
 03.01.2022, 10:48

Danke für die Antwort das klingt auch plausibel.

Man kann zwar nach einer Trennung vom Partner eine weitere zumindest teilweise Erstausstattung bekommen, die Du nach deiner Scheidung ja auch erhalten hast, aber diese nicht hättest verschenken sollen.

Du kannst und solltest zwar einen weiteren Antrag stellen, da wird es aber mit Sicherheit zu Nachfragen seitens des Jobcenters kommen, im schlimmsten Fall wird man dir dann nur ein zinsloses Darlehen anbieten.