In meiner Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ja eine Mindestzahl an Bewerbungen pro Monat festgelegt. Nun habe ich diesen Monat noch gar keine Bewerbung geschrieben, da ich gute Aussichten auf einen Job hatte, den ich mir selber gesucht habe und nun auch den Arbeitsvertrag ab nächsten Monat bekommen habe. Muss ich trotzdem noch die geforderten Bewerbungen schreiben, damit mir nicht nachträglich das ALG 1 gekürzt wird oder ist das damit hinfällig? Meinen Sachbearbeiter will ich nicht fragen - ehrlich gesagt sehe ich den lieber von hinten als von vorn.
Dumme Frage? Trotz Jobaufnahme weiter bewerben wegen EGV?
Arbeitsagentur,
Arbeitsamt,
Eingliederungsvereinbarung,
EGV
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