Bei Abi-Abbruch Probleme mit JobCenter?

4 Antworten

Das JC zahlt doch gar nicht das Kindergeld! Das kommt von der Kindergeldkasse bei der Agentur für Arbeit. Und wenn Ihr im Leistungsbezug des ALG II seid, ist es eh egal, ob Du KiGe erhältst oder nicht. Wenn es gezahlt wird, wird es Dir eh vom ALG II abgezogen, würde es eingestellt, würdest Du entsprechend mehr ALG II bekommen.

Folge des Schulabbruchs ist erstmal, dass Du für die Aktivitäten des Jobcenters zur Verfügung stehen musst. Meldetermine, Stellenvorschläge, Sinnloskurse uä. sind zu erwarten. Und zwar solange, bis Du wieder eine Schule besuchst, Ausbildung absolvierst oder Deinen Lebensunterhalt komplett mit Arbeit decken kannst.

Von Arbeitseinkommen verbliebe Dir erstmal nur der Freibetrag, wenn der Verdienst nicht den Leistungsbetrag übersteigt.

Hallo,

bis zum 18. Geburtstag wird das Kindergeld ohne weitere Voraussetzungen gezahlt.

In den meisten Bundesländern besteht mindestens bis zum 18. Geburtstag Schulpflicht. Bei Nichteinhalten der Schulpflicht kann es Strafen geben. Auskünfte gibt es beim Schulamt der Stadt. Beim Schulamt am besten auch erkundigen wie man das abgebrochene Abitur schulisch weiterverwenden kann.

Die Einkommensgrenze bei eine Minijob beträgt 450 Euro brutto. Ein Teil des Nettoverdienstes wird vom Arbeitslosengeld II der Familie abgezogen. Verdienste sind sofort denm Jobcenter nachweisbar zu melden.

Gruß

RHW

Solange du noch keine 18 bist,bekommt deine Mutter ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen,weiterhin Kindergeld für dich !

Eine Voraussetzung muss erst ab dem 18 Lebensjahr erfüllt sein,das du bzw.deine Mutter weiterhin Anspruch auf Kindergeld hat.

Dann musst du entweder weiter zur Schule gehen,studieren,eine Ausbildung machen,auf der Agentur für Arbeit / Jobcenter,als Ausbildung suchend gemeldet sein oder der Familienkasse ( Agentur für Arbeit ),deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz durch Bewerbungen bzw.Absagen selber nachweisen können.

Wenn deine Mutter also beim Jobcenter registriert ist,du in diesem Fall auch und ihr beide Leistungen bezieht,dann wird deine Mutter den Abbruch deines Abiturs mitteilen müssen und dann wirst du mit Sicherheit erst einmal eine Einladung auf kurz oder lang bekommen,um deine weitere berufliche Situation zu besprechen.

Dann kann es natürlich auch passieren,das du in eine Maßnahme vermittelt wirst oder dir Jobangebote bzw.Ausbildungsangebote vorgelegt werden,auf die du dich dann zu bewerben hast.

Das Jobcenter würde dich erst in Ruhe lassen,wenn du durch eigenes Einkommen deinen Bedarf bei deiner Mutter selber decken kannst,du also dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen hättest und dein Anteil der Wohnkosten selber zahlen müsstest.

Du kannst also für diese Zeit mehr als nur diese 400 € verdienen,das wird dir zwar dann nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,auf deinen Bedarf angerechnet,hätte aber dann bei genügend Einkommen wie gesagt den Vorteil,das wenn du deinen Bedarf selber decken kannst,mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun hättest.

Dann musst du nur noch rechtzeitig deine Beschäftigung kündigen,das du pünktlich dein Abi fortsetzen kannst.