Hallo, vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen damit;
Ich habe am 4.6.14 einen Bescheid bekommen, indem stand, dass ich eine 100% ige Sanktion reingedrückt bekomme. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Heute kam ein Schreiben, mit folgendem Text:
Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren
Sehr geehrte Frau H...., nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund Ihres Widerspruchs vom 10.06.2014 hebe ich den Bescheid vom 04.06.2014 hiermit auf.
Ihrem Widerspruch wird damit auf dem Verwaltungswege in vollem Umfang entsprochen.
Entscheidung über die Erstattung der Kosten: Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen sind.
MfG, im Auftrag ........
Meine Frage ist jetzt: bekomme ich das Geld zurück, welches ich während dieser 3 Monate ja nicht erhalten habe? Es waren 3 Mal 361,12€, also 1083,36€. Wenn ja, muss ich das irgendwie beantragen?
Das gesamte Schreiben besteht nur aus diesem einen Blatt, wo genau das steht, was ich hierhin abgeschrieben habe.
Ich danke im Voraus für alle Antworten.