Hallo allerseits, mal angenommen, jemand im ALG I Bezug bekommt ein Schreiben von der Arbeitsagentur, mit der Aufforderung, darauf bis zum 21.11. zu antworten , und derjenige schickt den Brief per Einschreiben erst am 20.11. ab, sodass er erst am 22.11. ankommt - kann das zu Problemen mit der Arbeitsagentur führen?