Wer kann mir ein kostenloses Programm zur Stromabrechnung empfehlen?

1 Antwort

Ich würde Wert darauf legen, zu wissen, wie sich einzelne Werte mathematisch errechnen und nicht blind irgendwelchen Programmen vertrauen.

Auch betrittst Du als Messdienstleister und evtl. auch Messstellenbetreiber ein Feld mit zahlreichen Tretminen.

Von der Abrechnunsystematik sollte eines imme vor Augen geführt werden:

Die Summe aler Unterzähler wird nie die Anzeige des Hauptzählers ergeben.

Das ist deshalb so, da Du min folgenden Dingen rechnen musst:

- Netzverluste

- Zählerverluste (Eigenverbrauch der Unterzähler)

- Zählerverluste infolge Messgeräteausfall und/oder Gangungenauigkeiten

- unterschiedliche Genauigkeitsklassen Haupt- und Unetrzähler

- unterschiedliche Messprinzipien Haupt- und Unterzähler

Alle Zähler, also auch die Unterzähler werden im rechtsgeschäftlichen Verkehr angewandt und unterliegen somit den eichrechtlichen Bestimmungen.

Wer ist nach Gartensatzung Messgerätebetreiber = Messgeräteverwender?

Dieser hat natürlich auch Pflichten wie zum Beispiel

- die Anzeige der betriebenen Messgerätearten gem § 32 MessEG bei der örtlichen Eichbehörde

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/messeg/gesamt.pdf

- die Bereithaltung von Listen mit detaillierteren Angaben zu diesen Zählern

- Überwachung der ordnungsgemäßen Montage/Installation bzw. Vorhandensein der Benutzersicherung

- die Überwachung der Eichgültigkeit der Messgeräte

Es ist keine gute Idee, das jedem einzelnen zu überlassen (gilt auch für Wasserzähler)

Daraus folgt, dass bei der Abrechnungssystematik Du vom Vorversorger eine Rechnung als Verein bekommt.

Diese Rechnung weist einen Betrag in Euro für eine bestimmte Periode aus.

Dieser Geldbetrag ist dann auf die einzenen Unterzähler in ihrer prozentualen Gewichtung für die gleiche Periode umzulegen, wenn Du keine Verluste einfahren willst.

Bei Ausfall von Messgeräten musst Du schätzen und die Schätzung mit einfließen lassen.

Hast Du weitere Aufwendungen, sollten diese gesondert ausgewiesen werden, z. B.

- Entgelt für Messung (Geräte und deren Installation)

- Entgelt für Messdienstleistung (also die Ablesung und Abrechnung selbst)

Günter