Wie schnell wird man bei der Bundeswehr eingestellt?

Hey, mein Freund hat sich entschieden bei der Bundeswehr zu beginnen. Er hatte letzen dienstag seine Bewerbung abgegeben und hat jetzt eine woche darauf am kommenden mittwoch einen Vorstellungsgespräch dort. Das ging sehr schnell.. weiss vllt jemand wie des jetzt abläuft und ob er dann direkt die nächsten Monate starten muss bzw wielange des ungefähr dauert bis man dann dort Beginnt? Manche sagen man des geht mega schnell und am nächsten monat beginnt man schon mit der Grundausbildung anderseits hab ich auch gelesen sowas kann ein halbes jahr dauern bis man dann auch richtig Anfängt usw...

weiss vllt jemand genaueres über den Ablauf? Ich kann einfach nicht einschätzen wann er beginnen muss.. in paar monaten erst oder schon anfang nächsten monat wenn alles gut läuft.

Ich habe auch gelesen das es ja auch so eine Bewerbungsfrist gibt, die meistens so ist das man sich ein jahr davor auf die kommende stelle bewerben muss aber laut internet gibt es zurzeut monatliche anfänge zur Grundausbildungen...

kennt jmd den ablauf ?

und wielang geht sowas? Kann man sich unentscheiden in nem gewissen zeitraum?

und was hat es mit diesen quartalbeginn auf sich?

ich hoffe mir kann jmd weiterhelfen und vllt hat ja jemand Erfahrungen was Beziehung und Bundeswehr betrifft. Klappt das? (Er will nicht als Soldat im krieg usw gehen soweit ich weiss, ich denk eher eine Ausbildung als iwas)

Beruf, Verhalten, Bundeswehr, Deutschland, Ausbildung, Beziehung, Vertrag, Militär, Ablauf, Ausbildung und Studium
Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb

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