Wie bekomme ich Infos zum Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung?

Ich beschäftige mich seit geraumer Zeit mit dem Thema Zwangsversteigerungen von Immobilien. Bezüglich der Übernahme des Mietvertrags ergeben sich mir allerdings ein paar Fragen.

Der Ersteher hat doch nach Zuschlag erstmal keine Daten, weder Bauakten, Kaufvertrag, Mietvertrag noch sonst irgendwas.

  • Woher weiß der Ersteher, wer der Mieter ist und was im Mietvertrag mit dem Vorbesitzer vereinbart wurde?
  • Wenn der neue Eigentümer dem Mieter zwecks Eigennutzung kündigt, bekommt er bis dahin noch Miete?
  • Wer verfügt über eine eventuell geleistete Kaution des Mieters und muss der Ersteher diese bei Auszug zurück zahlen?
  • Wie läuft das mit der Kündigung?
  • Wenn der Mieter nicht öffnet oder nicht unterschreiben will oder sich sonst irgendwie quer stellt. Wie kann der Eigentümer sicherstellen, dass die Wohnung rechtskräftig, unanfechtbar gekündigt wurde?
  • Geht er gleich zum Anwalt oder gibt es eine sichere Methode ohne Anwalt?
  • Sollte man am besten gleich einen Anwalt einschalten, auch im Hinblick auf eventuell notwendige Zwangsräumungen?
  • Bekommt der Notar nach einer Zwangsversteigerung auch noch etwas zutun oder übernimmt diese Schritte das Versteigerungsgericht?

Ich freue mich schon auf eure Antworten. :-)

Es wäre nett, wenn jemand eine grobe Übersicht geben würde, welche Schritte überhaupt dann noch notwendig sind, bis der Neubesitzer allen Aktenkram erledigt hat und der Vorbewohner (ob Eigentümer oder nicht) ausgezogen ist. Wen muss der Neubesitzer wegen was in welcher Reihenfolge aufsuchen, auf was muss er warten und an wen muss er wann was zahlen.

Zwangsversteigerung, Eigentum, Zuschläge, Ablauf, abwicklung, Erwerb
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